Abbiegeassistent – Förderperiode 2024
Die nächste Antragsfrist für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“) des Bundes läuft seit 24.04.2024. Es ist wieder mit einer hohen Nachfrage und zügigen Bindung der Mittel zu rechnen. Antragsberechtig sind auch Kommunen und kommunale Unternehmen.
Hintergrund zur Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen hat als Ziel eine Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse sowie eine stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs,
Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie „AAS“ sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden (vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“).
Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen stehen zur Verfügung unter: www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme
Ein FAQ und Hinweise zum Förderprogramm sind bereits beim Projektaufruf 2023 nachzulesen: www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent