Ablehnung der Kürzung der Bundeshilfen für Konversionskommunen im Bundesrat beantragt

städtebau wohnungen wohnungsbau

Der Freistaat Bayern hat am 21.09.2023 einen Antrag zur Entschließung durch den Bundesrat eingebracht, die Kürzung von Bundeshilfen für Konversionskommunen abzulehnen (BR-Drs. 469/23). Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis, dass die Verbilligungsrichtlinien ein Erfolgsmodell und städtebaulich für Kommunen sinnvoll seien. Auch könne sozialer Wohnungsbau wirtschaftlich betrieben werden. Wichtig sei jedoch, die Rabatte aufgrund der Inflation zu erhöhen.

In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag im Rahmen der Debatte über die Modernisierung des Bundesbaus erneut die Haltung vertreten hat, dass sie die bis 31. Dezember 2024 befristeten Verbilligungsrichtlinien mit Ende des Jahres 2024 auslaufen lassen will. Bayern vertritt die Position, dass ein Festhalten des Bundes an der geplanten Abschaffung der Verbilligungsrichtlinien negative Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau und auf alle Standortkommunen der Streitkräfte in Deutschland hätte, die erst nach diesem Zeitpunkt Flächen vom Bund übernehmen können, um sie einer dem Gemeinwohl dienlichen Nachnutzung zuzuführen.

Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass es im Rahmen eines Konversionsprozesses gelte, den Wegfall einer wesentlichen Funktion ganzer Ortsteile durch eine produktive zivile Anschlussnutzung zu kompensieren. Die Konversion sei dabei eine große Chance, bezahlbaren Wohnraum, technische und vor allem soziale Infrastruktur und Arbeitsplätze in neuen Quartieren zu schaffen und damit die Attraktivität einer gesamten Kommune zu erhöhen. Konversion leiste damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung der Folgelasten militärischer Nutzungen und des Strukturwandels. Gleichzeitig käme dem Bund hierbei eine städtebauliche Verantwortung zu. Das setze voraus, dass die Konversionsgrundstücke zu einem vertretbaren Preis insbesondere an die Kommunen abgegeben würden. Anders sei sonst eine Übernahme unmöglich. Zudem seien die vom Bund geschaffenen und zuletzt 2018 aktualisierten Instrumente zur Unterstützung von Militärkonversion, v.a. die Erstzugriffsoption zugunsten der Standortkommunen und die vergünstigte Abgabe von Grundstücken bspw. sozialen Wohnungsraum laut Bundesministerium der Finanzen eine Erfolgsgeschichte. Auch seien andere Instrumente weniger geeignet.

Der Bundesrat soll die Bundesregierung daher auffordern, die Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken bis mindestens 2030 zu verlängern. Nur so könne gewährleistet werden, dass zumindest diejenigen Kommunen, für die bereits heute feststehen würde, dass sie von einer Standortschließung der Bundeswehr betroffen seien, dass bislang so erfolgreiche Instrumentarium der Erstzugriffsoption mit Verbilligung in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die aufgrund einer verlängerten Nutzungsdauer des Bundes für Standorte erst nach 2024 Grundstücke erwerben können, dürften nicht schlechter gestellt werden als Kommunen, bei denen der Abzug vor Auslaufen der Richtlinien zum Jahresende 2024 erfolgt. Weiter sollten die Nachlassbeträge für Grundstücke um mindestens 20 Prozent angehoben werden, um Kostensteigerungen beim Bau zu kompensieren und die Frist von drei Jahren zur Fertigstellung von Wohnraum aufzuheben. Denn die Frist sei zu starr mit Blick auf die komplexen Konzessionsvorhaben.

Anmerkung:

Der Antrag ist ein wichtiger Baustein, um die betroffenen Kommunen beim Wohnungsbau bzw. den klimaneutralen Städtebau direkt zu unterstützen. Mit Blick auf den jüngsten Baugipfel im Kanzleramt kann die Bundesregierung hier ihre Bereitschaft signalisieren, dass sie sich selbst aktiv mit Unterstützungsmaßnahmen einbringt. Die Forderung nach einem stärkeren Rabatt beim Ankauf und der individuellen Fristsetzung bei der Umsetzung sind zudem angemessen, da die Kommunen finanziell durch diverse Krisen belastet sind und selbst unter Personalmangel bei der Planung leiden.

01.11.2023