Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) - Einigung der Kohlekommission
Am 26.01.2019 hat sich die Kommission Strukturwandel, Wachstum und Beschäftigung – sogenannte Kohlekommission - auf einen Bericht geeinigt. Als Beitrag zum Klimaschutz soll Deutschland bis 2038 aus der Kohleverstromung aussteigen. Im Zuge der Einigung sind auch erste Zahlen bekannt geworden, mit denen die betroffenen Regionen unterstützt werden sollen. So sollen die Bundesländer, in denen sich Kohleregionen befinden, als Ausgleich insgesamt 40 Milliarden Euro vom Bund bekommen.
Hervorzuheben ist insbesondere, dass die strukturpolitischen Fördermaßnahmen am Bedarf und nicht an Himmelsrichtungen orientiert sind. Wichtig ist, dass diese schnell umgesetzt werden. Die Ansiedelung von Bundes- und Landesbehörden ist beispielsweise eine solche Maßnahme, die Bund und Länder schnell umsetzen können. Diese muss aber so gestaltet sein, dass nicht nur Arbeitsplätze, sondern Beschäftigung mit Perspektive geschaffen wird. Der Prozess wird nur gelingen, wenn die relevanten Akteure der Zivilgesellschaft vor Ort eingebunden werden und als gemeinsame Herausforderung von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gesellschaft gestaltet und als Chance genutzt wird.
Begünstigte der angekündigten Finanzhilfen sind neben Sachsen-Anhalt und Sachsen mit dem Mitteldeutschen Revier, das rheinische Revier in Nordrhein-Westfalen und das Lausitzer Revier in Sachsen und Brandenburg. Zur Umsetzung soll es ein „Maßnahmengesetz“ geben, für das der Bund über 20 Jahre jedes Jahr 1,3 Milliarden Euro bereitstellt. Hinzu kommen noch einmal 700 Millionen Euro pro Jahr zur Absicherung, unabhängig von konkreten Projekten.
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass der Bericht eine Empfehlung darstellt und seine Umsetzung noch unter dem Vorbehalt der Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen steht. Bereits am 30. April sollen hierfür die Eckpunkte vorliegen. Nachfolgend abgedruckt findet sich eine detaillierte Auswertung des Verbandes kommunaler Unternehmen zum Bericht der Kommission und den darin vorgeschlagenen struktur- und energiepolitischen Maßnahmen. Konkrete Projektvorschläge für die Strukturentwicklung für Sachsen-Anhalt finden sich darüber hinaus ab S. 208 im Bericht zur Kommission.
Strukturpolitische Maßnahmen (Auswahl)
- Maßnahmengesetz: Die Kommission sieht diverse Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels vor. Diese sollen in einem Maßnahmengesetz festgeschrieben werden, in dem etwa Maßnahmen des Bundes bzw. mit Bundesbeteiligung insbesondere im Bereich Infrastrukturausbau, Wirtschafts- und Innovationsförderung sowie Ansiedlung von Behörden und von Forschungseinrichtungen geregelt werden. Vorgesehen ist, dass der Bund ein zusätzliches Budget aus dem Bundeshaushalt für zu finanzierende Einzelprojekte in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr über 20 Jahre zur Verfügung stellt. Dazu sollen den Ländern weitere 0,7 Milliarden Euro pro Jahr bereitgestellt werden, die nicht an konkrete Projekte gebunden sind. Das Maßnahmengesetz soll in einem zu ratifizierenden Staatsvertrag zwischen dem Bund sowie den betroffenen Ländern und Kommunen umgesetzt werden.
- Sofortprogramm: In einem strukturpolitischen Sofortprogramm werden die im Bundeshaushalt für die aktuelle Legislaturperiode eingeplanten 1,5 Mrd. Euro verwendet. Die Bundesländer einigen sich mit dem Bund zeitnah, welche konkreten Maßnahmen bis Ende 2021 umgesetzt werden können. Zur Umsetzung der von den Regionen benannten Strukturentwicklungsstrategien werden erste Maßnahmen bevorzugt aus den laufenden Programmen der verschiedenen Bundesetats gefördert, die dafür entsprechend verstärkt werden.
- Sonderfinanzierungsprogramm für Verkehrsinfrastruktur: Zusätzlich ist zur Verbesserung der Verkehrsanbindungen ein Sonderfinanzierungsprogramm für Verkehrsinfrastrukturen einzurichten.
- Arbeitsplätze: Ziel ist die Schaffung neuer, zukunftssicherer Arbeitsplätze mindestens in einem Umfang, in dem die Regionen durch den Wegfall von Arbeitsplätzen in der Kohleindustrie betroffen sind. Dabei müssen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Für Kohle-Beschäftigte ab 58 Jahre, die die Zeit bis zum Renteneintritt überbrücken müssen, wird es ein Anpassungsgeld geben.
- Ansiedlung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen: Neugründungen, Verlagerungen oder Erweiterungen von Behörden oder Einrichtungen der öffentlichen Hand sind in den ostdeutschen Revieren vorzunehmen. Durch eine Stärkung der Präsenz der öffentlichen Hand in den Revieren, vor allem durch die Verlagerung und den Ausbau von Behördenstandorten in den Revieren, wird das Bekenntnis von Bund und Ländern zur Zukunft der Reviere greifbar. Zudem unterstützen Beschäftigungs- und Kaufkrafteffekte die regionale Entwicklung. Für die Braunkohlereviere sollen klare Zielgrößen für die Zahl der anzusiedelnden Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und der Länder zu definieren. So wäre die Schaffung von insgesamt bis zu 5.000 neuen Arbeitsplätzen durch den Bund bis spätestens 2028 angemessen.
- Wertschöpfungsketten und -netzwerke: Regional und branchenmäßig bestehende Wertschöpfungsnetzwerke von bisher eng mit der Kohleverstromung verwobenen Industrien (z. B. Chemie, Papier, Aluminium, Stahl, Energiewirtschaft) werden in den Revieren und darüber hinaus gehalten. Gerade in diesen Industriebranchen sollten zusätzliche Investitionen generiert werden. Hierfür sind wettbewerbsfähige Strompreise und eine dauerhaft sichere Energieversorgung unverzichtbare Grundlagen eines Industriestandorts.
- Infrastrukturausbau und -ausbaubeschleunigung: Neu- und Ausbau der Straßen- und Schieneninfrastruktur, verbunden mit entsprechenden Mobilitätskonzepten (z. B. gut abgestimmte Taktungen, umweltfreundliche Verkehrsträger) ist vor allem in den ländlich geprägten Revierräumen eine grundlegende Rahmenbedingung für eine erfolgreiche Strukturentwicklung.
Optimale Erreichbarkeiten innerhalb der Reviere (Nahverkehr), aber auch die überregionale Anbindung der Reviere an umliegende Ballungsräume (Fernverkehr) sind entscheidend für die Fachkräftegewinnung oder Anreize für Wirtschaftsansiedlungen sowie die generelle Lebensqualität der Menschen vor Ort.
- Breitbandausbau: Der Zugang zu hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur bietet Chancen und Entwicklungspotenzial. Hier wird der Ausbau der Breitbandnetze auf Glasfaserbasis und die Ertüchtigung der Mobilfunknetze entscheidend sein.
- Mobilfunkstandard 5G: Voraussetzungen dafür sind eine entsprechende Netzabdeckung zur Erprobung und Anreize für diesbezügliche Ansiedlungen. Insbesondere die bislang schlechter digital erschlossenen Reviere in Mitteldeutschland und der Lausitz können als 5GModellregionen erschlossen werden und so die Startbedingungen erhalten, auch außerhalb größerer Ballungsräume digitalen Fortschritt zu etablieren.
- Daseinsvorsorge: Gleichwertige Lebensverhältnisse erfordern neben einer starken Wirtschaft, auch leistungsfähige Infrastrukturen der Daseinsvorsorge in allen Regionen. Kommunale Investitionen und Stadtwerke können hier ein Schlüssel zur Sicherung der Lebensqualität vor Ort sein.
Energiepolitische Maßnahmen
- Schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung
Um ein rechtssicheres Vorgehen und wirksame klimapolitische Auswirkungen zu gewährleisten, empfiehlt die Kommission die Stilllegung von Kraftwerkskapazitäten im Einvernehmen mit den jeweiligen Kraftwerksbetreibern.
Dabei werden die bestehenden strukturellen Unterschiede zwischen Braun- und Steinkohlekraftwerken bezüglich der CO2-Emissionen, der Betreiberstruktur, der Verzahnung mit dem Bergbaubetrieb und der damit verbundenen Anzahl der betroffenen Beschäftigten berücksichtigt. Zur Umsetzung empfiehlt die Kommission freiwillige Maßnahmen, als einvernehmliche Verhandlungslösung mit den Betreibern für Braunkohlekapazitäten und als freiwillige Stilllegungsprämie für Steinkohlekapazitäten. Die Lösung soll sowohl Regelungen über die sozialverträgliche Gestaltung des Ausstiegs enthalten als auch eine nach sachlichen Kriterien angemessene Entschädigungsleistung für die Betreiber.
Eine Umlage auf den Strompreis erfolgt nicht. Sofern es zu keiner einvernehmlichen Vereinbarung kommt, sind ordnungsrechtliche Lösungen mit Entschädigungszahlungen in Erwägung zu ziehen. Jede Stilllegung steht unter dem Prüfvorbehalt der Bundesnetzagentur nach § 13b EnWG.
Im Zeitraum von 2018 bis 2022 sollen Braunkohlekraftwerke und Steinkohlekraftwerke schrittweise in dem Umfang stillgelegt oder über das KWKG umgerüstet werden, dass die Leistung der Kraftwerke im Markt im Jahr 2022 auf rund 15 GW Braunkohle und rund 15 GW Steinkohle reduziert wird. Das entspricht im Vergleich zu Ende 2017 einem Rückgang von annähernd 5 GW bei Braunkohlekraftwerken und 7, 7 GW bei Steinkohlekraftwerken. Insgesamt kommt es damit zu einer Reduzierung um mindestens 12,5 GW Kohlekraftwerken im Markt. Mit diesen Maßnahmen wird im Energiesektor eine CO2-Minderung von mindestens 45 Prozent im Vergleich zu 1990 erreicht.
Im Zeitraum 2023 bis 2030 sollen Braun- und Steinkohlekraftwerke den Markt verlassen, so Kohlekraftwerke im Markt im Jahr 2030 auf maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW Steinkohle verringert. Das entspricht im Vergleich zu 2017 einem gesamten Rückgang von 10, 9 GW bei Braunkohlekraftwerken und 14, 7 GW bei Steinkohlekraftwerken.
Dafür ist der jeweils aktuell absehbare Abbau von Kohlekraftwerkskapazitäten über das KWKG ebenso zugrunde zu legen, wie die Versorgungssicherheit. Für die verbleibende Kapazität sollen im Rahmen einer Ausschreibung eine freiwillige Stilllegungsprämie für Stilllegungen angeboten werden. Notwendige Voraussetzung in einer Ausschreibung ist der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie unbilliger sozialer und wirtschaftlicher Nachteile für die betroffenen Beschäftigten. Sofern die Reduktion der Steinkohlekapazitäten ohnehin marktgetrieben entlang des Reduktionspfades erfolgt, sind in diesen Jahren keine Ausschreibungen notwendig. Die Stilllegungsprämie soll degressiv abschmelzen, wobei diese Degression nicht für Kraftwerke gilt, die jünger als 25 Jahre sind.
Als Abschlussdatum für die Kohleverstromung empfiehlt die Kommission Ende des Jahres 2038. Sofern die energie- und betriebswirtschaftlichen, sowie beschäftigungspolitischen Voraussetzungen vorliegen, kann das Datum im Einvernehmen mit den Betreibern auf frühestens 2035 vorgezogen werden. Die Überprüfung dazu findet im Jahr 2032 statt. Diese Überprüfung umfasst auch, ob die Annahmen, die der Beendigung der Kohleverstromung zugrundliegen insgesamt realistisch sind.
- Ausgleich für Unternehmen und private Haushalte
Für Unternehmen und private Haushalte sollen von einem Strompreisanstieg entlastet werden, der durch die politisch beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung entsteht. Ab 2023 soll daher für private und gewerbliche Stromverbraucher ein Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte oder eine wirkungsgleiche Maßnahme zur Dämpfung des durch die beschleunigte Reduzierung der Kohleverstromung verursachten Strompreisanstieges gewährt werden. Aus heutiger Sicht ist zum Ausgleich dieses Anstiegs ein Zuschuss in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro pro Jahr erforderlich. Das exakte Volumen der Maßnahme wird im Rahmen der Überprüfung im Jahr 2023 ermittelt. Die Maßnahme ist im Bundeshaushalt zu verankern und beihilferechtlich abzusichern. Eine zusätzliche Umlage oder Abgabe auf den Strompreis erfolgt nicht.
- Verstetigung und Fortentwicklung der ETS-Strompreiskompensation
Vor dem Hintergrund des bereits erfolgten und zu erwartenden weiteren Anstiegs der CO2-Preise ist aus Sicht der Kommission eine Verstetigung und Fortentwicklung der ETS-Strompreiskompensation für besonders energieintensive Unternehmen erforderlich. Die Bundesregierung soll bei der EU-Kommission dafür eintreten, dass diese die Strompreiskompensation bis 2030 verlängert, die Beihilfeintensität stabilisiert und dauerhaft absichert. Die Finanzierung soll aus dem Energie- und Klimafonds sichergestellt werden.
- Sicherstellung des systemdienlichen und marktkonformen Ausbaus erneuerbarer Energien auf 65 Prozent bis 2030
Eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der Klimaziele ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit das im Koalitionsvertrag vereinbarte 65-Prozent-Ziel erreicht werden kann, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in erneuerbare Energien. Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die jährlichen Zubau-Mengen für erneuerbare Energien im Einklang mit dem 65-Prozent-Ziel bis 2030 angepasst werden.
- Weiterentwicklung des Versorgungssicherheits-Monitorings
Um frühzeitig Risiken für die Versorgungssicherheit besser zu erkennen, empfiehlt die Kommission, das gegenwärtige Versorgungssicherheits-Monitoring weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung sollte der Messung von Energieversorgungssicherheit inklusive der Versorgungsqualität dienen und eine Methode umfassen, die Energieversorgungssicherheit risikoorientiert, bedarfsgerecht und kontinuierlich analysiert ("Stresstest“).
- Prüfung eines systematischen Investitionsrahmens für neue Kraftwerkskapazitäten
Sofern sich bis 2023 keine ausreichenden neuen Kraftwerkskapazitäten im Bau befinden, um die Versorgungssicherheit stets aufrecht zu erhalten, sollte die Einführung eines systematischen Investitionsrahmens geprüft werden, um rechtzeitig entsprechende Investitionsanreize zu setzen. Dies könnte auch regional begrenzt erfolgen.
- Fortführung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (Entfristung des KWKG bis 2030 und attraktivere Ausgestaltung des Anreizes zur Umstellung von Kohle auf einen weniger emissionsintensiven Energieträger)
Standorte von Kohlekraftwerken verfügen über eine gut ausgebaute Energieinfrastruktur, die durch einen Anreiz zur Umstellung auf eine weniger emissionsintensive Brennstoffart erhalten bleiben sollten. Dafür bedarf es adäquate und langfristige Rahmenbedingungen für KWK-Anlagen. Die Kommission empfiehlt daher, das KWKG bis 2030 zu verlängern. In diesem Rahmen sollte bis zum Jahr 2026 die weitere Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK attraktiver ausgestaltet werden. Zudem sind regulatorische Rahmenbedingungen für die Förderung neuer Wärmenetze bzw. die Anpassung bestehender Wärmenetze an die neuen Anforderungen zu verbessern.
- Modernisierung und bessere Nutzung der Stromnetze durch Optimierung, Ausbau und marktliche Maßnahmen
Die Kommission empfiehlt deshalb, die Modernisierung der Übertragungs- und Verteilnetze konsequent voranzutreiben. Damit der Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent bis 2030 und eine schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung gelingen kann, braucht es weitere Maßnahmen für einen optimierten Netzbetrieb. Neben dem notwendigen Netzzu- und -ausbau bieten zahlreiche smarte Lösungen Möglichkeiten, die bestehenden Netze intelligenter zu nutzen. Hier bietet die Digitalisierung erhebliche Potenziale.
- Überarbeitung des Systems der Entgelte, Abgaben und Umlagen im Energiebereich
Die Kommission empfiehlt das bestehende System der Entgelte, Abgaben und Umlagen im Energiesektor umfassend zu überarbeiten. Das derzeitige System der Entgelte, Abgaben und Umlagen hemmt durch die überproportionale Belastung von Strom im Vergleich zu anderen Energieträgern die Sektorkopplung und die Nutzung bestehender oder neuer Flexibilitätsoptionen wie Power-to-Gas, Wasserstoff und Speicher. Es sollte umfassend reformiert werden.
- Prüfung der Einführung einer CO2-Bepreisung mit Lenkungswirkung auch in den Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandels
Die Kommission empfiehlt, die Einführung einer CO2-Bepreisung mit Lenkungswirkung auch im Non-ETS-Bereich zu prüfen. Dies führt dazu, dass einerseits auch in diesen Sektoren zukünftig ein größerer Beitrag zum Klimaschutz zu erwarten ist und gleichzeitig ein Anreiz zur Nutzung der Flexibilitätspotenziale von Power-to-X-Anlagen geschaffen wird. Die CO2-Bepreisung sollte sozialverträglich ausgestaltet sein.
- Monitoring
Sämtliche Maßnahmen werden in den Jahren 2023, 2026 und 2029 einem umfassenden Monitoring unterzogen und gegebenenfalls nachgesteuert. Dabei wird die Bundesregierung durch ein Gremium bestehend aus Expertinnen und Experten für Strukturentwicklung und Regionalpolitik, Beschäftigung, Energiewirtschaft, Industrie und Klimaschutz beraten.
Der vollständige Abschlussbericht (276 Seiten) steht unter
www.kommission-wsb.de
zum Download bereit.
Anmerkung:
Der Bund und die betroffenen Länder haben sich nun mit den Empfehlungen der Kommission auseinanderzusetzen, um in Braunkohlerevieren wie dem Mitteldeutschen Revier einer erfolgreichen Gestaltung der Strukturentwicklung unter Einbeziehung der regionalen Akteure einen Weg zu ebnen.
In Vorbereitung der Abstimmung mit dem Bund hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Leitung obliegt der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur. Nachdem die 1. Sitzung auf Staatssekretärsebene abgehalten worden ist, fand am 21.02.2019 die 2. Sitzung des nunmehr monatlich beabsichtigten Austausches auf Arbeitsebene statt, indem auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Zentrales Ergebnis der 2. Sitzung war, dass hinsichtlich der im Bericht angeführten Projekte Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungen notwendig sind. Diese Projektideen stellen keineswegs eine abgeschlossene Liste dar. Vielmehr ist die Ergänzung durch neue Projektideen ausdrücklich erwünscht. Solche können der Staatskanzlei, ggf. mit kurzer Effekterwartung, kurzfristig zur Kenntnis gegeben werden, damit sie in den Gesprächen mit dem Bund zum Maßnahmegesetz sowie Sofortprogramm entsprechende Berücksichtigung finden. Die Staatskanzlei will außerdem schnellstmöglich eine Stabstelle „Strukturwandel“ zur Bewältigung der neuen vielfältigen Aufgaben einrichten.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir aktuell berichten.