Abwehrklausel des Auftraggebers sticht nicht bei individuellen Bietervorgaben
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 12. Februar 2020 - Verg 24/19 - eine auch für die Städte und Gemeinden als öffentliche Auftraggeber wichtige Entscheidung gefällt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts konkretisiert die Entscheidung des BGH vom 18. Juni 2019 (X ZR 86/17), wonach das Hinzufügen von eigenen Vertragsbedingungen des Bieters bei Vorhandensein einer sogenannten Abwehrklausel des Auftraggebers nicht zwingend zum Ausschluss des Bieters führt. Das OLG Düsseldorf hat festgestellt: Die Rechtsprechung des BGH, wonach bei sich widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt, wenn Vertragsbedingungen des Auftraggebers eine sogenannte Abwehrklausel enthalten, findet nach dem OLG keine Anwendung auf individuelle Vorgaben des Bieters. [mehr]