Aktionsrat Bildung - Ländliche Regionen bei Bildung nicht benachteiligt

kind experiment

Am 21. Mai 2019 stellte der Aktionsrat Bildung sein neues Gutachten zum Thema „Region und
Bildung. Mythos Stadt - Land“ der Öffentlichkeit vor. Beleuchtet werden darin die Auswirkungen des Wohn- und Lebensortes auf die Bildungsprozesse in den einzelnen Bildungsphasen. Für jede Phase leiten die Experten des Gutachtens Handlungsempfehlungen für die Politik ab. So plädiert der Aktionsrat Bildung zum Beispiel für eine Intensivierung der Personalgewinnung und Personalentwicklung in der frühen Bildung und den Erhalt von Grundschulen im ländlichen Raum. Ebenso
fordert er die Gründung von Hochschulen und Substandorten in ländlich-peripheren Regionen als Teil einer umfassenden Förderung durch Bund, Länder und Kommunen. Die Veröffentlichung der Studie wurde von einer Podiumsdiskussion, unter Teilnahme des Präsidenten des DStGB, Dr. Uwe Brandl, begleitet. Brandl betonte dabei, dass Bildung in einer digitalisierten Welt der entscheidende Erfolgs- und Wettbewerbsfaktor sei. Darüber hinaus sprach er sich dabei unter anderem für den zwingenden Erhalt von Grundschulen auf dem Land sowie für eine Erhöhung der Autonomie der Schulen in der Verwendung ihrer Mittel - möglichst bedarfs- und anforderungsgerechter Einsatz - aus.

Zentrale Empfehlungen des Aktionsrats Bildung:

Frühe Bildung

  • Intensivierung der Personalgewinnung und Personalentwicklung. Die gegenwärtigen politischen Initiativen zur Gewinnung zusätzlichen Personals müssen intensiviert werden. Bei der Zuteilung entsprechender Mittel müssen regional- und quartiersbezogene Prognosen zurEntwicklung des Fachkräftebedarfs berücksichtigt werden.
  • Bedarfslücken regionalspezifisch schließen. Der bedarfsdeckende Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten muss absoluten Vorrang haben vor kostenträchtigen Verbesserungen von Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel des Fachkraft-Kind-Schlüssels oder einer allgemeinen Gebührenfreiheit für Eltern.
  • Ausbau des kommunalen Bildungsmonitorings und Bildungsmanagements. Der Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und an entsprechendem Personal muss kleinräumig auf Quartiersebene erhoben und geplant werden. In ländlichen Regionen muss geprüft werden, inwieweit unterschiedliche Angebote, wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen,(Grund-)Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und Freizeitangebote, gebündelt und vernetzt werden können.
  • Gezielte Unterstützung von Einrichtungen mit großen sozialen Herausforderungen. Bei hohen Anteilen von Kindern aus bildungsfernen Schichten oder hohen Anteilen von Kindern mit Migrationshintergrund müssen zusätzliche Personalressourcen investiert werden.

Primarstufe

  • Gezielter Erhalt von Grundschulen im ländlichen Raum. Aufgrund der hohen Bedeutsamkeit kurzer Wege für diese Altersgruppe müssen alle Möglichkeiten für den Erhalt von Grundschulen im ländlichen Raum ausgeschöpft werden. In einem ersten Schritt müssen auf Landesebene transparente Kriterien für die Aufrechterhaltung einer Grundschule geschaffen und umgesetzt werden. Pro Schule soll ein Angebot für alle Altersstufen der Primarstufe aufrechterhalten werden, bei dem auch zwei Stufen altersübergreifend unterrichtet werden können. Zudem müssen sehr kleine Schulen in Netzwerke mit anderen Schulen eingebunden sein, um durch eine schulübergreifende Zuständigkeit von Lehrkräften ein möglichst großes Angebot und eine hohe Qualität des Unterrichts zu gewährleisten.
  • Stärkung der Bildungsberatung. Um Eltern eine möglichst fundierte Entscheidung bei der Wahl einer weiterführenden Schule für ihr Kind zu ermöglichen, müssen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen die Angebote zur Bildungsberatung ausgeweitet werden.
  • Anpassung der pädagogischen Konzepte an eine zunehmend heterogene und sozial problematische Schülerschaft sowie Erweiterung der Lehrerbildung um eine regionalspezifische Komponente. Insbesondere in Städten tätige Lehrkräfte müssen vermehrt auf eine herausfordernde Elternschaft wie auch auf den Umgang mit schülerspezifischen Problemen in den Bereichen Disziplin, Sicherheit und Fehlzeiten vorbereitet werden.
  • Erhöhung der Schulautonomie und Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für eine herausfordernde Schüler- und Elternschaft. Insbesondere an städtischen Grundschulen in sozial schwierigen Umfeldern müssen im Sinne der Schulautonomie zusätzliche, flexibel einsetzbare und an den Bedarfen der Einrichtungen orientierte Ressourcen vorhanden sein, die zum Beispiel den passgenauen Einsatz von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Sprachförderung, Inklusion, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie eine Intensivierung der Elternarbeit ermöglichen.

Sekundarstufe

  • Stärkung der Schulautonomie vor Ort. Die Schulen müssen je nach Zusammensetzung ihrer Schülerschaft über Budgets verfügen, die es ihnen erlauben, für begrenzte Zeiträume autonom Entscheidungen über zusätzliches Personal, Ausstattung, schulische Angebote und Klassengrößen zu treffen. Digitale Lehr- und Lernplattformen stellen eine weitere Möglichkeit zur adaptiven und flexiblen Anpassung schulischer Angebote dar und sollten verstärkt genutzt werden.
  • Verbesserung der Förderangebote bei ungünstigen Ausgangslagen der Schülerschaft. Bei hohen Disparitäten in den Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler müssen deutliche Anstrengungen zur Verbesserung der Förderangebote ergriffen werden. Diese müssen das reguläre Unterrichtsangebot sinnvoll ergänzen und unterstützen. Eine enge Zusammenarbeit des gesamten pädagogischen Personals ist erforderlich und muss die Abstimmung unterschiedlicher Berufsgruppen (Fachlehrkräfte, Förderlehrkräfte, Sozialarbeiter/-innen, Schulpsychologen/-psychologinnen, Beratungslehrkräfte) umfassen. Schulen in Quartieren mit besonders schwierigen Ausgangslagen müssen weitere finanzielle Mittel für zusätzliches spezifisch geschultes Personal erhalten.
  • Gezielte Professionalisierung der Lehrkräfte. Die Ausbildung der Lehrkräfte muss den beschriebenen regionalen Disparitäten angepasst werden. Es müssen zum Beispiel spezielle Studiengänge und Weiterbildungen für die Arbeit mit besonders benachteiligten Schülergruppen angeboten werden, damit eine spezifische Professionalisierung der Lehrkräfte für die unterschiedlichen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler erfolgen kann.

Hochschule

  • Gründung von Hochschulen und insbesondere von Substandorten in ländlich-peripheren Regionen als Teil einer umfassenden und integrierten Regionalförderung durch Bund, Länder und Kommunen. Bei der Gründung neuer Hochschulen und der Einrichtung von Substandorten bestehender Hochschulen ist besonders darauf zu achten, dass das hochschulische Umfeld Anschlussmöglichkeiten in Form von Forschungskooperationen oder Beschäftigungsmöglichkeiten für Hochschulabsolventinnen und -absolventen bietet.
  • Vermehrte Bemühungen um regionale Bindung der Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Gemeinsam mit Unternehmen und allen relevanten Akteuren müssen Hochschulen in peripherer Lage versuchen, durch ein Bündel von Maßnahmen die Studierenden auch nach ihrem Abschluss an die Region zu binden und in den regionalen Arbeitsmarkt zu integrieren, zum Beispiel durch noch engere Kooperationsbeziehungen der Hochschulen mit potentiellen Arbeitgebern in Form von dualen Studiengängen oder dualen Hochschulen sowie durch eine noch gezieltere Förderung der Ansiedlung von Unternehmen und Behörden in ländlichen Regionen.
  • Prüfung, inwieweit die Abwanderung von Studenten nach Studienabschluss dazu führt, dass einzelne Bundesländer viel in Hochschulen investieren und gleichzeitig wenig von einem entsprechenden Arbeitskräfteangebot profitieren. Falls die vorfindbaren Unterschiede nicht bereits durch den aktuellen Länderfinanzausgleich abgedeckt sind, muss durch weitere Ausgleichszahlungen sichergestellt werden, dass alle Bundesländer ein Interesse daran haben, qualitativ hochwertige Studienplätze in ausreichender Zahl anzubieten.

Berufliche Bildung

  • Erhöhung der Teilhabechancen in ländlichen Räumen durch eine verringerte Anzahl an Ausbildungsberufen, Schaffung übergreifender Grundbildungsjahre und Ausweitung regionalspezifischer überbetrieblicher Ausbildungsstätten. Vor dem Hintergrund regionaler Disparitäten ist vornehmlich durch die Sozialpartner abzuwägen, ob das Berufsausbildungsangebot vereinfacht werden kann.
  • Ausrichtung der Mittelzuweisung für berufliche Schulen an lokalen Bedarfen. Angesichts unterschiedlicher Rahmenbedingungen und Anforderungen ist es erforderlich, unterschiedliche Kenn- und Steuerungsgrößen für berufliche Schulen, die sich hinsichtlich ihrer regional- und quartierspezifischen Rahmenbedingungen und Profilierung signifikant unterscheiden, einzuführen.
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit beruflicher Schulen und Erstattung der „Raumüberbrückungskosten“. Um auch in Regionen, in denen größere räumliche Distanzen zu bewältigen sind, für Auszubildende und Unternehmen die Teilhabe an beruflicher Bildung zu gewährleisten, müssen die für allgemeinbildende Schulen geltenden Kennzahlen und Parameter zu Anfahrtszeiten und Erreichbarkeit (öffentlicher Nahverkehr) auch auf berufsbildende Schulen angewandt werden.
  • Weiterentwicklung beruflicher Schulen vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung als (potentielle) Motoren der Regionalentwicklung. Die Weiterentwicklung berufsbildender Schulen ist als Triebfeder für die regionale Entwicklung zu begreifen und der Beitrag dieser Einrichtungen zur Regionalentwicklung ist in den einzelnen Regionen kontinuierlich zu hinterfragen und zu fördern.

Weiterbildung und allgemeine Erwachsenenbildung

  • Flächendeckender Ausbau digitaler Bildungsangebote. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Nichterwerbstätige müssen Fördermöglichkeiten für den niederschwelligen Erwerb digitaler Grundkompetenzen sichergestellt werden. Auf politischer Ebene sind die Finanzierungsstrukturen derart zu reformieren, dass die Entwicklung sowie die pädagogische und technische Betreuung digitaler Lehr-/Lernformate auch in bislang unterversorgten Regionen sichergestellt werden kann. Auf institutioneller Ebene müssen flächendeckende Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Unterstützungsangebote für das Personal und die Förderung der Entwicklung digitaler Kompetenzen gewährleisten.
  • Verbesserung der Erreichbarkeit der Weiterbildungsangebote. Weiterbildung muss stärker in die Fläche gehen und insbesondere dann, wenn die Entfernungen zum nächsten Mittel- oder Oberzentrum zu groß werden, ist die Gründung von Außenstellen und Filialen zweckmäßig. Der Abbau von Mobilitätsbarrieren ist sinnvoll, aber noch wichtiger ist die dezentrale Bereitstellung von Weiterbildungsangeboten, um kurze Wege zu ermöglichen.

Das Gutachten des Aktionsrat Bildung zum Thema „Region und Bildung. Mythos Stadt - Land“ kann unter www.aktionsrat-bildung.de abgerufen werden.

Anmerkung:

Die Gutachter kommen richtigerweise zu dem Ergebnis, dass Bildungseinrichtungen eine wichtige Standortfrage sind. Deshalb kommt dem Erhalt von Schulstandorten große Bedeutung zu. Allerdings darf bei der Frage der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse dies nicht ausschließlich auf Bildungsorte reduziert werden, sondern Fragen der Sicherstellung der Nahversorgung, der ärztlichen Versorgung, insbesondere aber der Mobilität einschließlich leistungsfähiger Breitbandanschlüsse gehören ebenfalls dazu.

Zu den Handlungsempfehlungen im Bereich Frühe Bildung: Noch immer stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die bestehenden Rechtsansprüche vor dem Hintergrund der stetig steigenden Nachfrage zu erfüllen. Dieser Ausbau bleibt nach wie vor eine Herkulesaufgabe und ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Hauptgrund für die Probleme beim Ausbau ist der Personalmangel. In vielen Regionen, egal ob Stadt oder Land, finden die Träger schlichtweg keine Erzieherinnen und Erzieher. Um den Bedarf decken zu können ist es erforderlich, dass die Länder die Ausbildungskapazitäten weiter ausbauen. Auch müssen neue Wege zum Beispiel eine verstärkte, vergütete duale Ausbildung beschritten werden. Eine vollständige Gebührenfreiheit für Kindertageseinrichtungen ist zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. Die Steigerung von Quantität und Qualität müssen absoluten Vorrang haben.

Zu den Handlungsempfehlungen im Bereich Primarstufe: Die Handlungsempfehlungen sind zu unterstützen, allerdings sind die Forderungen für den städtischen Raum zum Teil auf ländliche Räume zu übertragen. Auch in ländlichen Regionen gibt es Schülerinnen und Schüler mit sozialen, sprachlichen und psychologischen Problemen. Von daher müssen die aufgelisteten Empfehlungen für alle Schulen mit besonderen Bedarfen gelten. Die besondere Teilhabeproblematik von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern sollte in allen Regionen, d. h. in ländlichen wie auch in städtischen Räumen, insbesondere durch spezielle Unterstützungsangebote in den Regelsystemen gelöst werden. Damit im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsschulen kommunale Bildungslandschaften entstehen, müssen sich die Schulen weiter gegenüber den Städten und Gemeinden öffnen und mit diesen kooperieren. Umgekehrt müssen die Kommunen eine integrierte Bildungs- und Sozialplanung betreiben.

Der Ausbau ganztägiger, wohnortnaher Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter muss bedarfsdeckend erfolgen. Aufgrund rückgängiger Schülerzahlen stehen in einzelnen Regionen immer mehr Schulstandorte zur Disposition. Ein wohnortnahes Schulangebot muss deshalb sowohl im Interesse der Schülerinnen und Schüler wie der Städte und Gemeinden erhalten bleiben. Dazu gehören die Anpassung der Mindestzahl an Schülerinnen und Schüler, klassen- und jahrgangsübergreifendes Lernen, Kooperationsformen zwischen den einzelnen Schulen und Schulformen, internetbasiertes Lernen in entlegenen Regionen, Gemeinschaftsschulen sowie Lehrermobilität. Letzteres heißt, dass Lehrerinnen und Lehrer in ländlichen Räumen an mehreren Schulstandorten im Rahmen von Schulverbünden unterrichten.

Zu den Handlungsempfehlungen im Bereich der Sekundarstufe: Der Ausbau der Ganztagsschulen im Rahmen der Bildungslandschaften wird gelingen, wenn Schulen eigenständiger werden und die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten wachsen. Hierzu gehören insbesondere die Mitgestaltung bei der inneren Schulentwicklung, eine substantielle kommunale Beteiligung bei der Schulleiterauswahl sowie weitgehende Handlungsfreiheit bei der Schulorganisation vor Ort. Auch öffentliche Schulen müssen die Möglichkeit haben, ähnlich wie Privatschulen, ihr eigenes individuelles Bildungsprofil zu entwickeln. Insgesamt brauchen die Schulen größere Gestaltungsspielräume und eine eigene Budgetverantwortung. Der flächendeckende Breitbandausbau und leistungsfähige Internetanschlüsse der Schulen sind zwingend notwendig, insbesondere, wenn man die ortsungebundenen Möglichkeiten der digitalen Bildung nutzen will. Eine an den pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist die Voraussetzung zur Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schüler und für einen erfolgreichen Unterricht. Hierzu gehören sowohl die Hardware, die Schulhausvernetzung und der Zugang per WLAN, aber auch die Software (inkl. Lizenzen), die auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden müssen.

Zu den Handlungsempfehlungen im Bereich der Hochschule: Gemeinsam mit den Hochschulen sollte geprüft werden, inwieweit einzelne Standorte in der Fläche auf- und ausgebaut werden könnten. Die gegenseitige Vernetzung sollte unter anderem im Rahmen dualer beziehungsweise ausbildungsintegrierter Studiengänge ausgestaltet sein, damit die Studierenden an die Betriebe vor Ort gebunden werden. Auch Forschungsstandorte sollten einbezogen werden. Diese Entwicklung sollte durch Anschubfinanzierungen über entsprechende Förderprogramme finanziell und politisch flankiert werden. Die Verlagerung von Hochschulstandorten kann darüber hinaus dazu beitragen, den Druck auf den Wohnungsmarkt in den Universitätsstädten zu mildern, da hochschulnah neue attraktive und günstige Wohnungen für die Studierenden geschaffen werden können.

Zu den Handlungsempfehlungen im Bereich der beruflichen Bildung: Die Ausbildungsmöglichkeiten und der Zugang zu weiterführender Bildung in strukturschwachen Regionen sollen gezielt verbessert werden, zum Beispiel durch Mittel für den Übergang Schule-Beruf mit dem Ziel der Stärkung der dualen Ausbildung, sowie durch Mittel für die Stärkung des dualen Studiums mit Partnern aus strukturschwachen Regionen. In ländlichen Regionen müssen geeignete Alternativen angeboten werden, zum Beispiel virtuelle Konferenzen, gemeinsame Sprechstunden an Schulen, Info-Busse oder Fahrdienste. Ziel muss sein, die vielfältigen Fördermöglichkeiten noch besser aufeinander abzustimmen und zu systematisieren, damit Jugendliche beim Schulabschluss unterstützt werden und ihnen der Weg in eine Berufsausbildung geebnet wird.Zur Aufrechterhaltung und Ausweitung der Berufsausbildungsangebote in der Fläche sollte die Gründung weiterer überbetrieblicher Berufsbildungsstätten geprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass qualitativ gut ausgestattete Berufsschulen zur Verfügung stehen.

Zu den Handlungsempfehlungen im Bereich der Weiterbildung und allgemeinen Erwachsenenbildung: Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden immer wichtiger. Die Weiterbildungsförderung der Länder muss erhöht werden sowie verlässlich und planbar sein. Nur so kann es gelingen, ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Weiterbildungsangebot im Zusammenwirken von kommunalen Volkshochschulen und regionalen Bildungsträgern sicherzustellen. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind mit Blick auf den Arbeitsmarkt nur dann gewährleistet, wenn es vor Ort ein solches Angebot an Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten gibt, das den Fachkräftebedarf der Wirtschaft sichert. Das neue Qualifizierungschancengesetz stärkt die Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit. Es ermöglicht Arbeitnehmern/innen unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen, um sich für Engpassberufe zu qualifizieren oder neuen Anforderungen infolge von Strukturwandel oder Technologieeinsatz gerecht zu werden. Damit kann die Beschäftigungsfähigkeit auch angesichts des digitalen Strukturwandels und der fortschreitenden Automatisierung erhalten und angepasst werden.

Autor: SGSA Frau Rudorf, 27.06.2019