Aktuelle FAQ der Fachagentur Windenergie an Land zum Mustervertrag für kommunale Teilhabe nach EEG 2023
Regelmäßig erhält die Geschäftsstelle der Fachagentur Windenergie an Land Anfragen in Zusammenhang mit dem Mustervertrag zur kommunalen Teilhabe sowie zur Rechts-auslegung von § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023. Um wiederholte Fragen aufzugreifen, und einigen Anfragen vorzugreifen, wurden häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet.
Zentrale Inhalte fokussieren folgende Fragen:
- Welche Windenergieanlagen fallen unter die Regelung?
- Für welche Strommengen aus Windenergieanlagen kann eine Zuwendung gemacht werden und wann gibt es eine Rückerstattungsmöglichkeit vom Netzbetreiber?
- Können Zahlungen für Strommengen, die vom Netzbetreiber nicht erstattet werden, im Vertrag zwischen Betreiber und Kommune ausgeschlossen werden?
- Können Gemeinden Anlagenbetreiber aktiv darum bitten, einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen abzuschließen?
- Können die Gemeinden frei über die Zuwendung verfügen?
- Ist die Zahlung auf 0,2 ct/kWh beschränkt?
- Können Verträge für Bestandsanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 geschlossen werden, auf den 1. Januar 2023 zurückdatiert werden?
Die Inhalte der FAQ wurden mit den Verbänden des Mustervertrag-Arbeitskreises (Kommunale Spitzenverbände, Verband kommunaler Unternehmen und Branchenverbände) abgestimmt.
Weitere Informationen
FAQ zum Mustervertrag Kommunale Teilhabe FA Wind: Fachagentur Windenergie (fachagentur-windenergie.de)