Amtshilfe der Bundeswehr anlässlich der Corona-Pandemie
Auch im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie zeigt sich die Bundeswehr als wichtiger Partner der Kommunen. Gegenwärtig gibt es über 300 Amtshilfegesuche von Kommunen aus allen Teilen Deutschlands. Gefragt ist insbesondere eine Unterstützung bei der medizinischen Versorgung, der Lieferung von Schutzausrüstungen sowie der Logistik. Viele Anfragen der Kommunen scheitern aber an einem formellen Fehler und missachten, dass diese über das jeweilige Bundesland erfolgen müssen.
Die Corona-Krise ist das zentrale Thema auf allen politischen Ebenen, auch in den Kommunen. Die Kommunen verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung beim Katastrophenschutz. Dies gilt auch für eine mögliche Pandemie durch das Corona-Virus. Zusammen mit den Landkreisen, in denen die Gesundheitsämter angesiedelt sind, sind Städte und Gemeinden als maßgebliche Akteure des Katastrophenschutzes gut vorbereitet. Die Bewältigung der Krise läuft in allen Krisenstäben auf Hochtouren.
Dennoch gibt es personelle und materielle Herausforderungen, die die Kommunen - auch in kommunaler Zusammenarbeit - nicht allein bewältigen können. Die Bundeswehr hat in vielen Krisen der letzten Jahrzehnte den Städten und Gemeinden in äußerster Not zuverlässig helfend zur Seite gestanden, sei es bei der Schneekatastrophe, der Oderflut oder den Waldbränden im Hitzesommer 2019. Auch in der Corona-Krise sind die Fähigkeiten der Bundeswehr gefragt. Aktuell liegen laut Bundesverteidigungsministerium über 300 Amtshilfegesuche (brutto: also ohne rechtliche Prüfung einer formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen Anfrage) von Kommunen vor. 90 Amtshilfegesuche wurden bewilligt. Bundesweit hat die Streitkräftebasis ein Netzwerk von Ansprechstellen für die Anforderung und Beratung zu Leistungen der Bundeswehr im Katastrophenfall aufgebaut. Dieses Netzwerk steht den entsprechenden Stellen der Länder zur Seite. Gleiches gilt für die verfügbaren Kräfte der gesamten Bundeswehr. Der Inspekteur der Streitkräftebasis Martin Schelleis trägt als Nationaler Territorialer Befehlshaber die Verantwortung für Amtshilfeverfahren im Inland.
Alle Anfragen müssen von den Kommunen über die Länder an die Landeskommandos der Bundeswehr gerichtet werden. Die aktuellen Amtshilfegesuche an die Bundeswehr werden nach deren Eingang zunächst bezüglich deren Rechtmäßigkeit geprüft. Direkte Anfragen von Kommunen an die Bundeswehr sind nicht möglich. Sie sind formell rechtswidrig, weshalb die Amtshilfe abgelehnt wird. Viele der gegenwärtigen Amtshilfegesuche dienen der materiellen und personellen Unterstützung. Die meisten gewährten Amtshilfegesuche gibt es zurzeit aus Bayern (26), Niedersachen (11) sowie Nordrhein-Westfalen (7).
Beispielsweise beliefern Soldaten und Soldatinnen der „Einsatzflottille 2“ Wilhelmshavener Senioren und Seniorinnen mit Lebensmitteln und verhindern so, dass sich Personen der Risikogruppe einer Ansteckungsgefahr aussetzen. Im Landkreis Heinsberg lieferte die Bundeswehr Schutzkleidung für die Bediensteten der dortigen drei Krankenhäuser. Zur Klärung der Frage, ab wann COVID-19-Patienten bei begrenzten Bettenkapazitäten frühestens aus dem Krankenhaus entlassen werden könnten, forschten Wissenschaftler des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr (IMB), der Berliner Charité und der München Klinik Schwabing.
Aktuelle Informationen zur Amtshilfe der Bundeswehr sind zu finden unter www.bundeswehr.de/de/aktuelles/coronavirus-bundeswehr