Analyse zur Entwicklung der Realsteuerhebesätze
Am 20.08.2019 hat Ernst & Young ihre alljährliche Studie zur Entwicklung der kommunalen Realsteuern 2005 bis 2018 veröffentlicht, die auch Eingang in die im Herbst erscheinende „EY Kommunenstudie 2019“ finden wird. Die Studie basiert auf den Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Realsteuerhebesätzen, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember. Hingewiesen sei darauf, dass die einzelnen angegebenen Durchschnittshebesätze der Bundesländer reine Durchschnittswerte sind, die die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden nicht berücksichtigen.
In den letzten fünf Jahren hoben 58,2 Prozent der Kommunen die Hebesätze bei der Grundsteuer B an (2010 - 2015 waren es 65 %), darunter alle saarländischen Kommunen. Auch die Städte und Gemeinden in Hessen (93,6 %), Rheinland-Pfalz (85,2 %) und Nordrhein-Westfalen (81,3 %) mussten nahezu flächendeckend ihren Hebesatz erhöhen. In Hessen stieg der durchschnittliche Hebesatz in diesem Zeitraum mit 39 Prozent (um 124 Punkte) dabei am stärksten an. Der durchschnittliche Grundsteuer B-Hebesatz ist mit 540 Punkten in Nordrhein-Westfalen am höchsten, gefolgt von Hessen (442) und Sachsen (421). Am niedrigsten ist er in Schleswig-Holstein (327), Bayern (347) und Baden-Württemberg (354). Der ungewichtete durchschnittliche Grundsteuer B-Hebesatz stieg nach der Ernst & Young Analyse zum 30.12.2018 in Deutschland auf 378 Punkte an (2005: 316, 2010: 328, 2015: 365 Punkte). Im Jahr 2018 hatten 10,8 Prozent der Kommunen den Hebesatz heraufgesetzt, darunter 51,9 Prozent der Kommunen im Saarland. Im selben Zeitraum senkten 4 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihren Grundsteuer B-Hebesatz wieder ab, demgegenüber stehen jedoch auch Erhöhungen durch 15,7 Prozent der nordrhein-westfälischen Kommunen.
Bei den Gewerbesteuer-Hebesätzen ist eine ähnliche, wenn auch nicht so starke, Entwicklung feststellbar. Auch hier ist der durchschnittliche Hebesatz mit 450 Punkten in Nordrhein-Westfalen am höchsten, gefolgt vom Saarland (426) und Sachsen (396). Mit Stand 31.12.2018 war der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz in Brandenburg (325) und Bayern (339) am niedrigsten. Der ungewichtete durchschnittliche Hebesatz für Deutschland lag bei 363 Punkten (2005: 331, 2010: 338, 2015: 357). Insgesamt stiegen die Hebesätze bei der Gewerbesteuer zwischen 2013 und 2018 in 50,7 Prozent der Kommunen an. Der Anteil an Kommunen mit einem Hebesatz von größer gleich 350 Prozent wuchs von 2005 bis 2018 von 34 auf 71 Prozent an.
Hingewiesen sei darauf, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer B im Zeitraum 2013 bis 2018 um insgesamt 15 Prozent gestiegen ist. Die Steigerungsrate ist damit deutlich geringer im Vergleich zum Anstieg der Gesamtsteuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen um 25 Prozent. Das gemeindliche Steueraufkommen ist um 32 Prozent aufgewachsen, die Gewerbesteuereinnahmen (netto) stiegen um 30 Prozent an.
Die E&Y-Studie zur Entwicklung der Realsteuern kann abgerufen werden unter www.ey.com.