Anhörung im Bundestag zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes

straße landstraße

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 16.10.2023 im Verkehrsausschuss des Bundestages haben die kommunalen Spitzenverbände erneut Nachbesserungsbedarf beim Entwurf zum geänderten Straßenverkehrsgesetz angemahnt. Insbesondere präventive Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit und eine unbürokratische Abwägung vor Ort von Maßnahmen vor dem Hintergrund der neuen und vorhandener Ziele im Straßenverkehrsrecht müssen den Kommunen ermöglicht werden.

Durch die Neuregelung sollen Länder und Kommunen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können.

In ihrer Stellungnahme und im Rahmen der Anhörung forderten die kommunalen Spitzenverbände unter anderem eine stärkere Ausrichtung an der Vision Zero im Sinne einer Gefahrenvorsorge. Auch weitere Sachverständige kritisierten den so genannten „qualifizierten Gefahrennachweis“, womit vorbeugende Maßnahmen verhindert werden. Eine Ausrichtung an Unfallzahlen oder dem Vorhandensein von Verkehren verhindert eine vorausschauende und steuernde Verkehrsplanung.

Die neuen Ziele im Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden jedoch grundsätzlich begrüßt. Denn damit kann endlich ein Paradigmenwechsel im Straßenverkehrsrecht eingeleitet werden. Es bedarf jedoch im Gesetz einer stärker integrativen Betrachtung der Ziele. Vor Ort müssen Kommunen abwägen können, mit welchen Zielen verkehrliche Maßnahmen begründet werden können, um vor Ort optimale Lösungen zu finden. Die komplexe Rechtssetzung im Straßenverkehrsrecht wird durch den Gesetzentwurf zum StVG jedoch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände weiter verkompliziert. Denn die neu geschaffenen Verordnungsermächtigungen auf Basis zusätzlicher Ziele sollen andere Verfahren erfordern, wie die bisherigen und weiterhin vorhandenen Zielsetzungen, darunter die Leichtigkeit des Verkehrs. Dies schafft unnötige Rechtsunsicherheiten.

Die Erprobungsklausel im StVG sollte zu einer weitreichenderen „Innovationsklausel“ weiterentwickelt werden und ausdrücklich auch Maßnahmen vor dem Hintergrund neuer Ziele umfassen.

Angemahnt wird abschließend, die StVO im Sinne weitreichender Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort anzupassen, damit die zusätzlichen Zielsetzungen auch in konkrete Maßnahmen münden können.

Anmerkung:

Im Rahmen der Anhörung sprachen sich auch weitere Sachverständige für weitergehende Handlungsspielräume der Kommunen aus. Klar wurde zudem, dass ein flächendeckendes Tempo 30 bzw. eine neue reduzierte Regelgeschwindigkeit innerorts nicht angestrebt wird. Wichtig bleibt in der politischen Debatte zu betonen, dass den Städten und Gemeinden vor allem Entscheidungsmöglichkeiten im Verkehrsrecht fehlen, um vor Ort Abwägungsentscheidungen unter Berücksichtigung vieler Aspekte zu treffen. Die Kommunen haben hierbei den Verkehrsfluss für Personen und Güter einerseits aber auch eine höhere Verkehrssicherheit, Lebensqualität und mehr Klimaschutz im Blick und müssen in die Lage versetzt werden, passgenaue Lösungen umzusetzen.

27.11.2023