Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer

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Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir über den Sachstand hinsichtlich der Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von derzeit 200 v. H. auf mindestens 280 v. H. berichtet hatten. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/4550) war im Bundestag am 24.04.2026 beschlossen worden, wurde aber am 13.05.2026 im Bundesrat vorerst aus anderen Gründen gestoppt.

Dieses Gesetzgebungsvorhaben wurde nun wieder neu in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Bundestag hat am 21.05.2026 den Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BT-Drs. 21/6002) debattiert. Der Entwurf gleicht dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Er enthält allerdings nicht mehr die ursprünglich vorgesehene aber umstrittene steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Vorgesehen ist in dem neuen Gesetzentwurf aber erneut die Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent, erstmals für den Erhebungszeitraum 2027.

Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Über das weitere Verfahren werden wir berichten.

19.06.2026