Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank;
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020

Recht3_Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) bezogen auf einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stattgegeben. Eine offensichtliche Umgehung des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung ist dagegen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht feststellbar. Das Gericht schließt mit dem Hinweis, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgrund der ihnen obliegenden Integrationsverantwortung verpflichtet seien, der bisherigen Handhabung des Staatsanleihekaufprogramms entgegenzutreten und auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinwirken müssten. Der Bundesbank sei es zudem untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der Rat der EZB in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem Staatsanleihekaufprogramm angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen.

LKT Rundschreiben Nr.  312/2020 [PDF-Dokument: 71 kB]

07.05.2020