Anstieg Realsteueraufkommen der Kommunen in 2018

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Mit einem Aufkommen von 1,1 Mrd. Euro lagen die Einzahlungen an Grund- und Gewerbesteuern im Jahr 2018 in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt um 52 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres, wovon allein 48 Mio. Euro auf die Gewerbesteuer zurückzuführen waren. Darüber informierte das Statistische Landesamt mit seiner Pressemitteilung vom 13. Mai 2019. Dies ist ein Anstieg von fast 5 %.

Die Realsteuern sind eine wichtige Quelle der Gemeindefinanzierung, da sie grundsätzlich den Gemeinden zustehen. Den Hauptanteil haben die Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Steuergegenstand ist dabei jeder stehende Gewerbebetrieb und Reisegewerbebetrieb, der in der Gemeinde eine Betriebsstätte unterhält bzw. sich bei Reisegewerben der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet. Mit 839 Mio. Euro (brutto) Einzahlungen im Jahr 2018 kamen 76 % der Realsteuern aus dieser Steuer. Nach Abzug der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage in Höhe von 82 Mio. Euro standen den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt 757 Mio. Euro zur Verfügung. Die Grundsteuern besteuern im Inland liegenden Grundbesitz. Die Einzahlungen von Grundsteuer A, Betriebe/Grundstücke der Land-und Forstwirtschaft, lagen bei 24 Mio. Euro und der Grundsteuer B, sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke, bei 237 Mio. Euro. Damit betrug der Anteil der Grundsteuer A 2 % an den gesamten Realsteuereinnahmen, der Anteil der Grundsteuer B 22 %. Für 203 von 218 Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt (93 %) war die Gewerbesteuer im Jahr 2018 die wichtigste Realsteuer. In 14 Fällen traf das auf die Grundsteuer B zu. Nur einmal wurden die höchsten Realsteuereinzahlungen aus der Grundsteuer A registriert.

Alle Gemeinden des Landes erhalten einen Anteil an der Einkommensteuer. Im Jahr 2018 kamen für die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) insgesamt 623 Mio. Euro zur Auszahlung. Das waren 7,9 % mehr als im Jahr zuvor. Darüber hinaus steht den Gemeinden ein Anteil an den Umsatzsteuern zu. Dieser betrug im Berichtsjahr 149 Mio. Euro. In Summe wurden 772 Mio. Euro an Gemeinschaftsteuern an die Gemeinden ausgezahlt.

Sonstige Gemeindesteuern können örtlich eine große Bedeutung haben, spielen aber landesweit neben den Realsteuern und den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftsteuern eher eine untergeordnete Rolle. Beispielsweise betrugen die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer 12,2 Mio. Euro, aus der Hundesteuer 10,5 Mio. Euro und aus der Zweitwohnungsteuer 1,4 Mio. Euro.

Das Statistische Landesamt verweist darauf, dass die Gewerbesteuer seit Jahren eine wichtige und verlässliche Quelle der Gemeindefinanzierung ist. Allerdings profitieren nicht alle Gemeinden gleichermaßen von der Gewerbesteuer. In diesem Zusammenhang hat das Statistische Landesamt einen Flyer zum Gewerbesteuersaufkommen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt erarbeitet, der interessante Ergebnisse zur Entwicklung aber auch interkommunalen Verteilung beinhaltet. Den Flyer haben wir in unserem Internetangebot eingestellt unter

www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA Mitgliederservice, Themengebiete, Finanzen,
 Steuern und Statistik, Allgemeine Information).

Der Zusammenstellung ist zu entnehmen, dass nicht alle Gemeinden im gleichen Umfang von den Einnahmen profitieren. So entfallen von den 839 Mio. Euro Gewerbesteuer im Jahr 2018 insgesamt rd. 211 Mio. auf die kreisfreien Städte. Im kreisangehörigen Bereich nahmen die zehn „Spitzenreiter“ mit 233 Mio. Euro weitere 28 % der Gewerbesteuer ein. Bei den Top 20 betrug der Anteil 341 Mio. Euro (41 %). 11 % der Gemeinden erzielten 66 % der Gewerbesteuereinnahmen oder anders formuliert: 23 von 218 Gemeinden verbuchten zwei Drittel der gesamten Einnahmen.

Diese Ungleichverteilung der Gewerbesteuereinnahmen im kreisangehörigen Bereich ist seit Jahren ein Punkt, der vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt regelmäßig im Hinblick auf die Bedarfsermittlung im FAG thematisiert wird. Anders als bei der weitgehend homogenen Verteilung beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der Grundsteuer kommt es bei der sehr heterogenen Gewerbesteuer zu einer deutlichen Verzerrung der im FAG unterstellten finanziellen Leistungsfähigkeit einer durchschnittlichen Kommune.

27.05.2019