Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance auch in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am 16.03.2021 die Nutzung der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) für die Arbeit der Landesregierung beschlossen. Damit werde ein prioritäres Ziel des Landesprogramms für jüdisches Leben gegen Antisemitismus umgesetzt.
Die Definition lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Die Definition soll als Werkzeug zur Antisemitismusanalyse dienen und die internationale Vergleichbarkeit antisemitischer Vorfälle ermöglichen. Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung empfehlen die Verwendung der Definition; die Landesregierungen einiger Bundesländer legen diese bereits ihrer Arbeit zu Grunde.