Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage im Landtag von Sachsen-Anhalt zum IZG LSA
Zum Thema „Kosten für Anträge nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)“ richteten die Abgeordneten Kristin Heiß und Hendrik Lange (jeweils DIE LINKE) eine Kleine Anfrage (KA 8/2151) an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Inneres und Sport am 25.04.2024 wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 8/4092):
Vorbemerkung der Anfragesteller:
Nach IZG LSA hat jeder „einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Landes, der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sowie der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und den sonstigen Organen und Einrichtungen des Landes, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen". Für die Durchführung des Gesetzes werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Diese Kosten werden nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) erhoben. Bestimmt sind diese Gebühren nach Zeitaufwand im Rahmen von Stundensätzen der jeweils beteiligten Beamten bzw. Tarifbeschäftigten. Diese beginnen bei 34 Euro pro Stunde und gehen bis 71 Euro pro Stunde.
Vorbemerkung der Landesregierung:
Die Fragestellungen der Kleinen Anfrage betreffen die Arbeit der obersten Landesbehörden in Sachsen-Anhalt. Hierzu zählt auch der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt. Bei diesem handelt es sich allerdings um eine der Landesregierung gegenüber selbständige, in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Landesrechnungshof für das Land Sachsen-Anhalt). Die Landesregierung kann den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt daher nicht verpflichten, die Fragestellungen der Kleinen Anfrage zu beantworten. Es obliegt allein dem Landtag, ihn unmittelbar um die Beantwortung der Kleinen Anfrage zu bitten. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich daher lediglich auf die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie die Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt.
Statistische Daten zu Anträgen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) werden von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie den Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt im Allgemeinen nicht erhoben. Die in den nachfolgenden Antworten angegebenen Zahlen beruhen daher zu einem nicht unwesentlichen Teil auf händischen Auszählungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über diese Zahlen hinausgehend IZG-Anträge in – teilweise bereits geschlossenen und der Altaktenregistratur zugeführten – Sammelvorgängen oder Sachakten abgelegt wurden. Aus diesem Grunde kann nicht eingeschätzt werden, inwieweit die Angaben valide und vollständig sind. [mehr]