Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Kassenführung von Gemeinden, Städten und Landkreisen im Land Sachsen-Anhalt

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Zum Thema „Kassenführung von Gemeinden, Städten und Landkreisen im Land Sachsen-Anhalt“ richtete der Abgeordnete Gordon Köhler (AfD) eine Kleine Anfrage (LT-Drs. KA 8/2480) an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Inneres und Sport am 18.10.2024 beantwortet wurde (LT-Drs. 8/4701).

Vorbemerkung des Anfragestellers:

Die derzeitige gesetzliche Norm (§ 22 Abs. 1 KomKBVO) besagt, dass die Finanzmittelkonten am Schluss des Buchungstages oder vor Beginn des folgenden Buchungstages mit den Beständen der Bankkonten und dem Bestand der weiteren Zahlungsmittel abzugleichen sind und ein Tagesabschluss zu erstellen ist. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass bei Kassen mit geringem Zahlungsverkehr der Hauptverwaltungsbeamte zulassen kann, dass nur wöchentlich ein Abschluss vorgenommen wird.

In Gemeinden, Städten und Landkreisen hat die Sicherheit der Verwahrung des Geldes und die der Zahlungsvorgänge selbst höchste Priorität. Viele nutzen die Vorteile einer benutzerfreundlichen Kassensoftware. [mehr]

10.02.2025