Appell des Haushalts- und Finanzausschusses des SGSA zur Lösung der Grundsteuerfrage

geld stopp teuer finanzen

Am 10.04.2019 traf sich der Haushalts- und Finanzausschuss des Städte- und Gemeindebundes zu seiner 55. Sitzung in den neuen Räumen der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH (Wobau) zu Füßen des Magdeburger Doms. Nach einer Begrüßung durch den Geschäftsführer Herrn Lackner diskutierten die Ausschussmitglieder über aktuell anstehende finanzpolitische Themen wie u. a. die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt nach 2021, die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des VG Magdeburg auf verfahrens- und materiell-rechtliche Anforderungen an Landkreise und kreisangehörige Gemeinden bei der Erhebung der Kreisumlage sowie des aktuellen Erlasses des Ministerium für Inneres und Sport vom 05.03.2019 zu Kriterien zur Beurteilung genehmigungspflichtiger Derivategeschäfte.

Neben diesen eher landesspezifischen Fragestellungen beunruhigt die Mitglieder des Haushalts- und Finanzenausschusses die aktuelle, konfliktbeladene Diskussion auf Bundesebene im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Es besteht große Sorge, dass vor dem Hintergrund der zum Teil sehr kontroversen Positionen einzelner Bundesländer, insbesondere hinsichtlich der Öffnung des Reformmodells für landeseigene Regelungen, ein Kompromiss nicht mehr rechtzeitig innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist bis zum 31.12.2019 durch den Bundesgesetzgeber umgesetzt werden kann. Dann würden den Kommunen bundesweit ab 01.01.2020 sofort rd. 14 Mrd. Euro als direkte Einnahme aus der Grundsteuer fehlen. Für die Kommunen Sachsen-Anhalts wären dies laut aktueller Herbstschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung rund 269 Mio. Euro!

Gegen eine Öffnungsklausel für landeseigene Regelungen sprechen verfassungsrechtliche Bedenken, weshalb sie von der Landesgeschäftsstelle kritisch beurteilt wird. Deshalb ist vor allem die von der bayerischen Landesregierung geäußerte Fundamentalkritik an den vorgelegten Reformvorschlägen des Bundesfinanzministeriums und das Beharren auf einer Öffnungsklausel Besorgnis erregend. Hierin dürfte auch die Ursache dafür liegen, dass sich trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken erste Bundesländer wegen des nicht mehr kategorisch auszuschließenden Scheiterns der Reformbestrebungen auf Bundesebene auf den Weg machen, eigene Landes-Grundsteuergesetze zu erarbeiten.

Die Landesgeschäftsstelle spricht sich, unterstützt vom Votum des Haushalts- und Finanzausschusses, nach wie vor ausdrücklich für eine bundesrechtlich einheitliche Regelung bei der Grundsteuer aus. Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Referentenentwurf wird grundsätzlich als geeignet beurteilt, die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an eine rechtsichere und zukunftsfeste Ausgestaltung der Grundsteuerreform zu erfüllen.

Gleichwohl hat die Landesgeschäftsstelle im März Finanzminister Schröder gebeten, dass das Land Sachsen-Anhalt, federführend durch das Ministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf für ein Landes-Grundsteuergesetz erarbeitet. Die Notwendigkeit dieses Schrittes wurde damit begründet, dass nur so sicherzustellen ist, dass im Falle eines Scheiterns der Reform auf Bundesebene noch rechtzeitig ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und der Fortbestand der Grundsteuererhebung für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 01.01.2020 gesichert werden könnte. Gegenwärtig - so ist der Antwort des Ministers zu entnehmen - wird keine Veranlassung für ein Grundsteuergesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesehen. Es wird versichert, dass die Landesregierung das anstehende Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene „…konstruktiv begleiten und sich für eine tragfähige Lösung zur Sicherung dieser eminent wichtigen Einnahmequelle für unsere Kommunen einsetzen wird“. Insbesondere vor dem Hintergrund der Ende April vom Bundesfinanzministerium erneut verschobenen Vorlage des Gesetzentwurfes in das Bundeskabinett erscheint dieser Optimismus unangebracht.

Sollte weder ein Bundesgesetz noch ein Landesgesetz die Zukunft der Grundsteuer ab dem 01.01.2020 sichern, liefen die Städte und Gemeinden in eine Finanzierungslücke von rd. 270 Mio. Euro. Dies würde jeder Bürger im Land zu spüren bekommen. Denn die Grundsteuer wird vor Ort als allgemeines Finanzierungs- bzw. Deckungsmittel vielfältig eingesetzt; u. a. zur Kofinanzierung wichtiger Fördermaßnahmen z. B. zur Sanierung kommunaler Kindergarten- und Schulgebäude, zur Finanzierung wichtiger Aufgaben der laufenden Verwaltungsstätigkeit wie z. B. dem Brandschutz, der Unterhaltung von Kinderspielplätzen oder aber die Förderung von Vereinen.

Sollte weder ein Bundesgesetz noch ein Landesgesetz die Zukunft der Grundsteuer ab dem 01.01.2020 sichern, ist das Land Sachsen-Anhalt kraft seiner Garantenstellung in der Pflicht, die entsprechenden Einnahmeausfälle ad hoc im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu berücksichtigen. Für die aktuelle Festschreibung der Finanzausgleichsmasse auf 1,628 Mrd. Euro gäbe es dann keine Rechtfertigung mehr.

Diskutiert wurden im Haushalts- und Finanzausschuss zudem mögliche Änderungen bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen (§ 12 FAG) durch den Wegfall der Grundsteuer als wesentlichen Bestandteil der Steuerkraftmesszahl im hiesigen Finanzausgleich. Der Einfluss auf die Steuerkraftmesszahl wiederum spielt auch eine grundlegende Rolle bei den umlagefinanzierten Haushalten der Landkreise und Verbandsgemeinden.

Die Ausschussmitglieder appellierten an den Bund und an das Land Sachsen-Anhalt alles Erdenkliche zu tun, um hier schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen, die den Fortbestand der Grundsteuer auch für die Zukunft sichert.

Haushalts- und Finanzausschuss des SGSA

An der 55. Sitzung des HFA nahmen teil (v. l.): Herr Geier (Halle/Saale), Herr Opel (Naumburg), Herr Machalz (Gardelegen), Frau Wendler (Haldensleben), Herr Dippe (Könnern), Herr Langhoff (SGSA), Herr Zimmermann (LH Magdeburg), Frau Pankrath (SGSA), Frau Nußbeck (Dessau-Roßlau), Frau Johannes (Zerbst/Anhalt), Frau Pietrzak (Stendal), Herr Schneider (Aschersleben), Herr Hulzer (Wernigerode), Frau Kagelmann (Halberstadt), Frau Kappe (SGSA), Frau Pöschke (Schönebeck/Elbe), Frau Hönicke (Zahna-Elster), Frau Haag (Eisleben), Herr Krüger (Huy), Herr Hartl (VG Egelner Mulde) und Herr Schmidt (VG Vorharz).

24.06.2019