Aufstellung kommunaler Haushalte 2020
In vorherigen Beiträgen hatten wir über kleine Anfragen des Landtagsabgeordneten Swen Knöchel (DIE LINKE) zur Aufstellung der kommunalen Haushalte 2018 und 2017 berichtet. Auch in diesem Jahr hat der Abgeordnete Knöchel die Landesregierung mit einer kleinen Anfrage zur Aufstellung der kommunalen Haushalte 2020 wie folgt befragt:
1. Welche kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hatten am 30.06.2020 für das Jahr 2020 ihren Haushalt beschlossen?
2. Welche der unter 1. genannten Kommunen erreichten den Ausgleich des Ergebnishaushaltes?
3. Welche der unter 1. genannten Kommunen erreichten den Ausgleich des Finanzhaushaltes in der von § 98 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Kommunalverfassungsgesetz ab 01.01.2023 geforderten Fassung?
4. In welchen der unter 1. genannten Kommunen wurden die beschlossenen Haushalte 2020 durch die Kommunalaufsicht beanstandet?
5. Für welche der unter 1. genannten Kommunen lag zum 30.06.2020 eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz nach § 114 Kommunalverfassungsgesetz vor?
Die Landesregierung hat diese Fragen im Rahmen der Landtagsdrucksache 7/6596 vom 15.09.2020 in Form tabellarischer Übersichten beantwortet. Der Aufstellung ist - nach Landkreisen geordnet - zu entnehmen ob die jeweilige Kommune ihren Haushalt bis zum 30.06.2020 beschlossen hatte, einen Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes darstellen konnte, der Haushalt 2020 beanstandet worden ist und ob eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz vorliegt.
32 von insgesamt 247 Kommunen hatten angegeben, dass sie zum 30.06.2020 nicht über einen beschlossenen Haushalt verfügten. 70 Kommunen konnten im Jahr 2020 keinen ausgeglichenen Ergebnishaushalt darstellen. 116 Kommunen gelingt der Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht. Unter diesen Kommunen sind 58, die weder über einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt noch über einen ausgeglichenen Finanzhaushalt verfügen. Insgesamt 12 Kommunen haben angegeben, nicht über einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt wohl aber über einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu verfügen. Umgekehrt gelingt 56 Kommunen mit unausgeglichenen Finanzhaushalten ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes. Gleichwohl haben nur 4 Kommunen angegeben, dass ihr Haushalt 2020 von der Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet worden ist. Immerhin noch 77 Kommunen haben angegeben, noch nicht über eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz zu verfügen.