Ausbildung von Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarten

Feuerwehr jugend

Zum Thema „Ausbildung von Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarten“ richtete der Abgeordnete Rüdiger Erben (SPD) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Inneres und Sport wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 8/1669):

Vorbemerkung des Anfragestellers:

Nach § 3 Abs. 5 der Laufbahnordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) kann die Funktion einer Jugendfeuerwehrwartin oder eines Jugendfeuerwehrwartes nur denjenigen Mitgliedern übertragen werden, die den Lehrgang zur Jugendfeuerwehrwartin oder zum Jugendfeuerwehrwart mit Erfolg abgeschlossen haben.

Frage:

In wie vielen Fällen nehmen aktuell Mitglieder die Funktion einer Jugendfeuerwehrwartin oder eines Jugendfeuerwehrwartes wahr, obwohl sie den in § 3 Abs. 5 LVO-FF genannten Lehrgang nicht absolviert haben? Bitte für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte getrennt angeben.

Antwort:

Insgesamt führen aktuell 203 ehrenamtlich tätige Mitglieder einer Feuerwehr die Funktion der Jugendfeuerwehrwartin oder des Jugendfeuerwehrwartes in ihrer Gemeinde aus, die nicht die Voraussetzung nach § 3 Abs. 5 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) haben. Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte, bezogen auf den jeweiligen Landkreis und kreisfreien Stadt, wieder.

Landkreis / kreisfreie Stadt

keine Voraussetzung nach
§ 3 Abs. 5 LVO-FF

Altmarkkreis Salzwedel

20

Anhalt-Bitterfeld

23

Börde

29

Burgenlandkreis

21

Dessau-Roßlau

10

Halle

2

Harz

31

Jerichower Land

11

Magdeburg

4

Mansfeld-Südharz

10

Saalekreis

15

Salzlandkreis

15

Stendal

12

Wittenberg

Keine Angabe

Gesamt

203

28.10.2022