Bündnis für moderne Mobilität

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die Verkehrsministerkonferenz der Länder, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag haben am 21.11.2019 ein „Bündnis für moderne Mobilität“ geschlossen. Durch eine enge Abstimmung zwischen den Ebenen sollen unter anderem gestiegene Fördermittel des Bundes zielgerichtet an die Kommunen fließen und der Austausch über nachhaltige Lösungen im Verkehrssektor intensiviert werden. Ziel ist, unter den sich verändernden Rahmenbedingungen, die Mobilitätsangebote in den Kommunen zu verbessern und den Austausch über nachhaltige Mobilitätslösungen in den Städten und Gemeinden zu intensivieren. Hierbei stehen die Erhöhung der Lebensqualität, die gesellschaftliche Teilhabe und die wirtschaftliche Aktivität vor Ort ebenso im Fokus wie die Schonung von Klima und Umwelt und die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Den Kommunen soll vor diesem Hintergrund mehr Gestaltungsspielraum ermöglicht werden, um beispielsweise den öffentlichen Straßenverkehrsraum nach den Bedarfen vor Ort und im Sinne der Verkehrswende umzugestalten.

Das Bündnis adressiert insbesondere die Schnittstellen zwischen Kommunen, Ländern und Bund, wo im Zuge der Verkehrswende mehr denn je ein abgestimmtes Handeln und ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch benötigt werden. Betrachtet werden hierbei sowohl der städtische als auch der ländliche Raum. Arbeitsbereiche sind beispielsweise der Ausbau des Rad- und Fußverkehrs, der Ausbau des ÖPNV sowie dessen Digitalisierung und Vernetzung sowie der Ausbau von Infrastrukturen für alternative Antriebe. Die Bündnispartner haben sich dazu bekannt, Möglichkeiten der Regulierung und weiteren Förderung seitens des Bundes zu prüfen, um den kommunalen Handlungsrahmen zu erweitern.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird im Rahmen des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stellen und gemeinsam mit den Bündnispartnern Vorschläge für neue lokale Regulierungsmöglichkeiten prüfen. Besondere Erwähnung seitens des BMVI findet hierbei die Neuaufteilung und -regelung des öffentlichen Verkehrsraums. Die Länder möchten im Rahmen des Bündnisses ihre vorhandenen Strukturen und Aktivitäten weiterentwickeln, um Vorhaben in den zügig und zielsicher umzusetzen.

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen ihre Mitglieder dabei, moderne lokale und regionale Verkehrskonzepte aufzusetzen, die den bestehenden Handlungsspielraum und die Finanzmittel voll ausschöpfen. Sie bringen insbesondere die Expertise ihrer Mitglieder in das Bündnis ein und weisen auf notwendige Handlungs- und Regelungserfordernisse bei Bund und Ländern hin, um insbesondere den Mittelabfluss zu beschleunigen. In ihrer Funktion als Multiplikatoren wirken sie an Projektdatenbanken über gute und skalierbare Lösungen nachhaltiger Verkehrssysteme mit. Zudem unterstützen sie bestehende und neue Formate im Bereich der Qualifizierung und des Know-how-Transfers in die Städte, Landkreise und Gemeinden.

Für die Bündnisarbeit werden jährliche Spitzentreffen durchgeführt sowie ein Lenkungskreis auf Arbeitsebene eingerichtet. Bestehende Gremien zwischen Bund, Ländern und Kommunen sollen hierbei nicht ersetzt werden. Vielmehr sollen über das Bündnis Handlungsbedarfe identifiziert und entsprechende Impulse an die Akteure gegeben werden. Plattformen wie das 2019 entstandene Nationale Kompetenznetzwerk für nachhaltige urbane Mobilität sowie die Aktivitäten weiterer Bundesressorts im Bereich Mobilität (hierzu zählen unter anderem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) sollen in die Bündnisarbeit eingebunden werden.

Anmerkungen:

Im Zuge der Beschlüsse des Klimakabinetts und darauffolgenden Gesetzen sind erhebliche zusätzliche Mittel im Bereich der ÖPNV-Förderung, der Radverkehrsprogramme sowie des Ausbaus der Elektromobilität und weiterer alternativer Antriebe durch den Bund ab 2020 zu erwarten. Aus Sicht der Städte und Gemeinden müssen diese Fördermittel nun zielgerichtet und vor allem schnell und umfassend bei den Kommunen ankommen. Es ist begrüßenswert, dass sich das BMVI im Zuge des Bündnisses ausdrücklich zu einer flächendeckenden Bereitstellung der Mittel bekennt und entsprechende Programme auf alle Städte und Gemeinden, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, zur Verfügung stehen. Schließlich findet die Verkehrswende nicht nur in wenigen Großstädten mit Überschreitungen bei Luftschadstoffgrenzwerten statt, sondern ist eine bundesweite und gemeinsame Herausforderung und Zukunftsaufgabe aller Kommunen, der Länder und des Bundes.

Weiterhin unübersichtlich und für viele Städte und Gemeinden kaum durch Fachpersonal abzubilden ist die vielfältige Förderlandschaft des Bundes im Bereich nachhaltiger Mobilität. Neben dem BMVI stellen auch weitere Bundesministerien Mittel für Maßnahmen in den Kommunen bereit. Hierzu hat der DStGB im Rahmen der Bündniserklärung die Einrichtung einer zentralen Lotsenstelle Kommunale Mobilität beim Bund vorgeschlagen, welche die Kommunen direkt und unbürokratisch über vorhandene Programme berät. Der Wirkungsbereich der bisherigen Lotsenstelle Saubere Luft im BMVI sollte hierfür ausgeweitet werden. Auch in den Ländern finden sich entsprechende landesspezifische Programme oder flankierende Fördermaßnahmen, welche die Bundesmittel in Bereichen wie ÖPNV-Ausbau oder Elektromobilitätsförderung aufstocken. Für die Kommunen braucht es einheitliche Ansprechpartner und Unterstützung, damit die Verkehrswende nicht an bürokratischen Hürden und der Haushaltslage einzelner Städte und Gemeinden scheitert.

Zu betonen ist, dass das Bündnis für moderne Mobilität weniger neue Gremienstrukturen aufbauen möchte, sondern vielmehr das Tempo der zwischen den Akteuren zu koordinierenden Aktivitäten, wie Gesetzesvorhaben und der Aufbau von Best-Practice-Datenbanken, erhöhen möchte. So sind im Zuge der Ausweitung der GVFG-Mittel entsprechende Landesgesetze bzw. deren Novellierungen notwendig, um die Mittel zielgerichtet und im Interesse der Verkehrswende den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Der DStGB sieht als Mitinitiator des Bündnisses darin die Chance, notwendige organisatorische und rechtlich-regulatorische Weichenstellungen für die Verkehrswende zu stellen. Neben den Bündnispartnern sind zudem weitere Akteure je nach Themenbereich einzubeziehen.

20.12.2019