BMF-Anwendungserlass zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, ist im Hinblick auf die Vorsteuerabzugsberechtigung immer wieder Gegenstand von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesfinanzhof (BFH). In seinem Beschluss vom 22.06.2022 – XI R 35/19, sah der BFH allerdings einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt als aufgelöst an, weil die Entgeltverpflichtung völlig in den Hintergrund trat. Bei symbolischen Preisvereinbarungen ohne Entgeltcharakter liege kein tatsächlicher Gegenwert für die erbrachte Leistung und damit kein Leistungsaustausch vor. In derartig gelagerten Fällen seien die Umstände, unter denen der Betreffende die Dienstleistung erbringt, und die Umstände, unter denen eine derartige Dienstleistung gewöhnlich erbracht wird, zu vergleichen. Aus einer sog. Asymmetrie zwischen den dem Leistenden entstehenden Kosten und den für die Dienstleistungen erhaltenen Beträgen könne im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung folgen, dass es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistung fehlt. [mehr]