BMF-Fachkonferenz zum Thema Kommunalfinanzen
Angesichts der dramatischen Finanzlage führte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Drängen der Koalitionsfraktionen bereits am 05.07.2024 vor der parlamentarischen Sommerpause unter Einbeziehung aller staatlichen Ebenen sowie der Wissenschaft eine Fachkonferenz zur Finanzlage der Kommunen durch. Die Bundesebene negiert nun zumindest nicht mehr die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen.
Zur Verbesserung der Einnahmeseite der Kommunen wurde die Einführung eines gemeindlichen Zu- oder Abschlagsrecht auf die Einkommensteuer diskutiert. Dieser Vorschlag ist aus kommunaler Sicht abzulehnen. Zielführender ist hingegen eine Ausweitung der gemeindlichen Beteiligung an Gemeinschaftssteuern. Viel wichtiger als die Verbesserung der Einnahmeseite ist jedoch eine Begrenzung der Ausgabenentwicklung. Ein Aufgaben- und Ausgabenmoratorium scheint angesichts der aktuell insgesamt schwierigen öffentlichen Finanzlage alternativlos. Zudem ist eine echte Konnexität notwendig, die kostenintensive Standardanpassungen sowie Erweiterungen bestehender Aufgaben umfasst. Dies gilt auch für die Gesetzgebung auf europäischer Ebene, deren Umsetzungsaufwand den Städten und Gemeinden konnex ausgeglichen werden muss.
Zwischenzeitlich hat das BMF einen nicht mit den Teilnehmern abgestimmten Bericht zur Konferenz vorgelegt. Über die Homepage des BMF sind auch die Präsentationen der wissenschaftlichen Impulsgeber sowie Stellungnahmen der Teilnehmer, wie auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), abrufbar.
Anmerkung des DStGB:
Inhaltlich hält sich der Erkenntnisgewinn der Konferenz aus kommunaler Sicht in Grenzen. Dies ist aber auch nicht überraschend. Die Probleme sind vor Ort schließlich bekannt. Viel wichtiger ist, dass die dramatische strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden endlich auch von der Bundesebene gesehen und Handlungsbedarf erkannt wird. Insofern war die Fachkonferenz ein erster wichtiger Schritt auf dem langen Weg zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen, auch wenn – wenig überraschend – das BMF zunächst auf die schwierige Haushaltslage des Bundes und die enormen fiskalpolitischen Herausforderungen hingewiesen hat und der Bund aus Sicht des BMF die Kommunen eigentlich finanziell nicht entlasten könne.
Einnahmen
Um die Einnahmesituation der Kommunen dennoch zu verbessern, wurde bundesseitig daher erneut das Thema der Einführung eines gemeindlichen Zu- oder Abschlagsrechts auf die Einkommensteuer aufgebracht. Dieser Ansatz ist äußerst kritisch zu sehen. Schließlich ist es schlicht nicht akzeptabel, wenn Bund und Länder teure Gesetze und Rechtsansprüche beschließen und dann daran anschließend die Städte und Gemeinden zu deren Finanzierung die Steuern vor Ort erhöhen sollen.
Was der DStGB allerdings einfordert, ist eine Stabilisierung und Stärkung der kommunalen Finanzsituation durch eine ausgeweitete gemeindliche Beteiligung an Gemeinschaftssteuern, zum Beispiel an der Umsatzsteuer. Hier ist auch eine Anpassung des Verteilschlüssels bei zusätzlichen Umsatzsteuerpunkten allein nach Einwohnerzahl sinnvoll.
Ausgaben
Zu wenig beleuchtet wurde auf der Fachkonferenz aus kommunaler Sicht die besorgniserregende Entwicklung bei den Ausgaben. Hier muss gegengesteuert werden. Immer neue, erweiterte oder infolge von erhöhten Standards immer kostenintensivere Aufgaben überfordern die Kommunen zunehmend. Dies gilt insbesondere für die weiter äußerst dynamisch und von kommunaler Seite kaum steuerbaren Ausgaben im Sozialbereich, allen voran flüchtlingsinduzierte Kosten sowie die Kosten der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe betreffend.
Angesichts insgesamt begrenzter öffentlicher Mittel ist ein Moratorium bei den sozialen Leistungen, die nicht weiter aufgestockt werden können, daher alternativlos. Bestehendes Leistungsrecht ist darüber hinaus auf den Prüfstand zu stellen.
Für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung braucht es zudem eine echte Konnexität, die auch bei Änderungen des bestehenden Leistungsrechts greift. Dies umfasst die Erweiterung bestehender Aufgaben genauso wie Standardanpassungen. Eine solche Konnexität muss ebenfalls europäische Legislativakte umfassen.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Die massive strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen und eine in der Folge marode kommunale Infrastruktur gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt zunehmend und befördert das Erstarken der politischen Ränder.
In den Städten und Gemeinden ist mit Blick auf die finanzielle Situation die sog. „freie Spitze“ kaum noch existent. Dabei ist genau diese freie Spitze Voraussetzung für die Gestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. Denn hier kann Kommunalpolitik agieren und Veränderungen vorantreiben. Sie ist Quell bürgerschaftlichen und in der Folge politischen Engagements. Eine aufgabenadäquate kommunale Finanzausstattung, die eine echte „freie Spitze“ umfasst, ist damit auch fundamentale Säule der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands. Denn, wie auf der Fachkonferenz von Seiten der Wissenschaft vorgetragen, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen eingeschränkter kommunaler Handlungsfähigkeit und der Wahl extremer Parteien.
Weitere Informationen:
- Beschlussempfehlung Bundestag-Finanzausschuss zum Gemeindefinanzreformgesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010630.pdf
- Weitere Informationen zur Konferenz: www.bundesfinanzministerium.de
- Stellungnahme des DStGB zur Fachkonferenz Kommunalfinanzen unter: www.bundesfinanzministerium.de