BMF-Schreiben zum befristeten ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Gas und Wärme

Umsatzsteuer UStG

Mit einem vorherigen Beitrag haben wir darüber berichtet, dass die Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme zeitlich befristet von derzeit 19 % auf 7 % abgesenkt werden soll. Inzwischen wurde das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgas vom 19.10.2022 beschlossen und im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2022 S. 1443) veröffentlicht. Demnach gilt seit dem 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 der ermäßigte Umsatzsteuersatz sowohl für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz als auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem BMF-Schreiben vom 25.10.2022 nun Hinweise zur Anwendung des gesenkten Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und über ein Wärmenetz gegeben. Im BMF-Schreiben sind Hinweise zum Anwendungsbereich, Anwendungszeitraum und zu entsprechenden Vereinfachungsregelungen sowie zur Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 1. April 2024 enthalten. Das BMF-Schreiben ist unter Heranziehung des Datums 25.10.2022 auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Service/Publikationen/BMF-Schreiben abrufbar.

23.11.2022