BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr (§ 3 Nr. 15 EStG)
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338, BStBl I S. 1377) wurde mit § 3 Nummer 15 EStG ein neuer Steuerbefreiungstatbestand in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, um Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr zu begünstigen. Ziel dieser Begünstigung ist es, die Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen, um die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken.
Mit Datum vom 15.08. 2019 hat das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Grundsätze zur neuen Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG veröffentlicht. Wegen der weiteren Einzelheiten nehmen wir auf das BMF-Schreiben Bezug, welches auf der Internetseite des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Service/Publikationen/BMF-Schreiben abrufbar ist.