BMF-Schreiben zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken

grundstück gartentor wiese grundsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 20.10.2022 zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aus den veröffentlichten BFH-Urteilen (v. 22.08.2013 – V R 19/09, v. 07.05.2014 – V R 1/10, v. 03.07.2014 – V R 2/10; v. 10.08.2016 – XI R 31/09; v. 26.04.2018 – V R 23/16 und v. 11.11.2020 – XI R 7/20) sowie der EuGH-Urteile (v. 08.11.2012 – C-511/10, BLC Baumarkt und vom 09.06.2016 – C-332/14 –, Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft) folgendes ausgeführt:

„Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 01.09.2022 – III C 2 – S. 7316/19/10002:001 (2022/0953290), BStGl I S. 1399) geändert.

Inhaltsverzeichnis

I. Stand der Rechtsprechung in Bezug auf gemischt genutzte Grundstücke

II. Umsetzung der Rechtsprechung

  1. Grundsätze
  2. Flächenschlüssel
  3. Objektbezogener Umsatzschlüssel
  4. Umbauter Raum
  5. Zuordnung

III. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

IV. Anwendungsregelungen

V. Schlussbestimmungen

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Es wird nicht beanstandet, wenn Unternehmer vor der Veröffentlichung dieses Schreibens zulässigerweise eine direkte Zuordnung von Vorsteuerbeträgen nach Abschnitt 15.17 Abs. 7 S. 6 und 7 UStAE in der bisherigen Fassung vorgenommen haben. Es wird weiter nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer vor der Veröffentlichung dieses Schreibens auf die Regelungen in der bisherigen Fassung der Abschnitte 15.2c Abs. 10 und 15.6a Abs. 3 UStAE berufen hat.

Das BMF-Schreiben vom 30.08.2008, BStBl I 2008 S. 896, wird aufgehoben.“

Das Schreiben des BMF kann auch auf der Internetseite des BMF unter www.bundesfinanzministerium.de unter Verwendung des Datums (20.10.2022) abgerufen werden.

29.11.2022