BMF-Schreiben zur disquotalen Verlusttragung bei Eigengesellschaften mit mehreren jPöR als Gesellschafter

Finanzen

Mit einem vorherigen Beitrag informierten wir über ein Schreiben des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vom 08.06.2021, mit dem die kommunalen Spitzenverbände darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass eine disquotale Verlusttragung im Rahmen des § 8 Abs. 7 Körperschaftsteuergesetz anzuerkennen ist, wenn diese aus wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen vereinbart wurde. In diesem Zusammenhang hatten wir über die geplante Änderung des entsprechenden BMF-Schreibens vom 12.11.2009 informiert. [Anlage]

29.09.2021