BMU-Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Programms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ vorbildliche kommunale Projekte. Die Landkreise können zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Oktober 2018 zunächst Projektideen zu den drei Förderschwerpunkten (Unternehmen, Bildungsmodule, Leuchtturmprojekte) als Skizzen einreichen. Die besten Projektideen werden ausgewählt und können dann in einem Förderantrag ausformuliert werden.
LKT Rundschreiben Nr. 243/2018 [PDF-Dokument: 47 kB]
30.05.2018