BMV legt Novelle des Elektromobilitätsgesetzes vor

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Der vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sieht eine deutliche Erweiterung der privilegierten Fahrzeuggruppen vor. Die Städte und Gemeinden sollen zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten erhalten, zugleich werden Laufzeiten und Anforderungen einzelner Bevorrechtigungen angepasst. In ihrer Stellungnahme kritisieren die kommunalen Spitzenverbände u. a. eine vorgesehene Ermöglichung der Gebührenbefreiung im Bewohnerparken sowie die mögliche Ausweitung der Nutzung von Busspuren für weitere Fahrzeuge.

Das EmoG ermöglicht seit 2015 kommunale Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Mit der Novelle soll der Rechtsrahmen an die wachsende Bedeutung der Elektromobilität nun angepasst und fortgeschrieben werden. Der vom BMV vorgelegte Referentenentwurf entfristet das Gesetz nun grundsätzlich, sieht jedoch ein Auslaufen einzelner Privilegien bis 2035 vor. Der Anwendungsbereich soll auf Busse, schwere Nutzfahrzeuge sowie weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet werden. Für Plug-in-Hybride werden die Anforderungen verschärft, während das Laden an Ladepunkten künftig unabhängig von Kennzeichnung oder Umweltkriterien erleichtert werden soll. Zudem sollen Kommunen Gebühren im Bewohnerparken für Halter von Elektrofahrzeugen ermäßigen oder erlassen können. Für zulassungsfreie Fahrzeuge wird eine Plakettenlösung eingeführt. Evaluierungs- und Berichtspflichten nach dem Gesetz sollen entfallen.

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen grundsätzlich die Fortentwicklung des EmoG, sehen jedoch Anpassungsbedarf. Kritisch bewertet wird angesichts des Hochlaufs bei Elektrofahrzeugen u. a. die lange Laufzeit der Privilegien bis 2035. Zudem werden Vollzugsprobleme gesehen, da technische Voraussetzungen im Alltag kaum überprüfbar sind.

Die Ausweitung monetärer Vorteile im Bewohnerparken wird vor dem Hintergrund kommunaler Haushaltslagen zurückhaltend bewertet. Die Einbeziehung schwerer Nutzfahrzeuge und Busse wird grundsätzlich unterstützt. Eine Ausweitung der Nutzungsberechtigung von Busspuren wird jedoch abgelehnt, um die Leistungsfähigkeit des ÖPNV nicht zu beeinträchtigen. Schließlich wird auf zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch das E-Kennzeichen-System hingewiesen und eine stärkere Gesamtabwägung der bestehenden Förder- und Entlastungsinstrumente angeregt.

Weitere Informationen:

Der Referentenentwurf des BMV zur Änderung des EmoG sowie die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände stehen in Kürze zur Verfügung unter: www.bmv.de (Rubrik Themen/Mobilität/Elektromobilität/Elektromobilitätsgesetz).

01.07.2026