Bauministerkonferenz zu Klimaschutzzielen, kommunalem Vorkaufsrecht und der sozialen Wohnraumförderung
Die Bauministerinnen und Bauminister der Länder und des Bundes haben am 18. und 19.11.2021 getagt. Beraten wurde insbesondere über die Frage der sozialen Wohnraumförderung, das kommunale Vorkaufsrecht, die Umsetzung der Klimaziele von EU und Bund, Änderungen an der Musterbauordnung und der Innenstadtentwicklung.
Ein zentrales Ziel der Konferenz war es den Um- und Ausbau von Wohnraum auf sozialverträglichem Weg zu bewerkstelligen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Bereich die soziale Wohnraumförderung. Hier hatte der Bund Aufstockungen im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms und eine Absenkung der Länderanteile in Aussicht gestellt. So soll für das Programmjahr 2022 zusätzlich eine Milliarde Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. Noch offen ist jedoch, wie die Mittelvergabe stattfinden soll, da über die begleitende Verwaltungsvereinbarung keine Einigkeit erzielt werden konnte.
Ebenfalls uneinig blieben die Minister:innen hinsichtlich der Neu-Ausgestaltung des kommunalen Vorkaufsrechts. In Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten sollen mit diesem Instrument Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihren angestammten Quartieren geschützt werden.
Konsens besteht hingegen bei der angestrebten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und der Musterbauordnung. Ebenfalls wandten sich die Bauministerinnen und Bauminister mit einem Appell an die Bundesregierung, von ihrem Vorhaben, die KfW55-Förderung ab Februar 2022 einzustellen, abzusehen.
Die Beschlüsse der Konferenz finden sich unter: www.bauministerkonferenz.de
Anmerkung:
Die 138. Bauministerkonferenz hat sehr gezielt die aktuellen Fragen des Bau- und Wohnungswesens aufgegriffen. Wichtig ist, dass die Sozialverträglichkeit der Energiewende hier hervorgehhoben wurde. Der Um- und Ausbau von Wohnraum und weiteren Gebäuden findet in den Städten und Gemeinden statt. Insofern muss er zwingend mit den Menschen vor Ort geschehen und darf diese nicht
finanziell überfordern. Eine verlässliche Förderpolitik ist hier wesentlich.
Umso wichtiger ist es, dass die genannten Punkte nunmehr Verbindlichkeit gewinnen, denn aktuell bleiben viele Fragen offen. Das gilt zum einen für die Verwaltungsvereinbarung zur sozialen Wohnraumförderung. Diese gilt es zu verstetigen. Ebenso wichtig ist es jedoch für die Ausgestaltung des kommunalen Vorkaufsrechts. Das Bundesverwaltungsgericht hatte unlängst in einer Entscheidung der bisherigen Praxis zur Ausübung von Vorkaufsrechten in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung die Grundlage entzogen. Hier muss dringend nachgesteuert werden, um Mieterinnen und Mieter in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten vor Verdrängung aus ihren angestammten Quartieren zu schützen. Umso bedauerlicher ist, dass die Bauministerkonferenz hierzu keinen Entschluss gefasst hat. Dementsprechend wichtig ist es, dass die neue Koalition das Vorkaufsrecht schnellst möglichst anpasst, um Städten und Gemeinden bei angespannten Wohnungsmärkten eine wirksame Handhabe zu geben.
Die zusammenfassende Pressemitteilung findet sich unter: www.bauministerkonferenz.de