Bekämpfung der Obdachlosigkeit

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Bei einer Konferenz in Lissabon am 21.06.2021 haben die EU-Kommission, die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und Vertreter der Zivilgesellschaft die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ins Leben gerufen. Erstmals setzen alle Ebenen gemeinsam an, um europaweit die Faktenlage zu eruieren. Auch soll die Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit gestärkt werden.

In der Europäischen Säule sozialer Rechte sind bekanntlich 20 Grundsätze und Rechte aufgeführt, welche für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme wichtig sind. Grundsatz 19 “Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose“ umfasst das Problem der Obdachlosigkeit. Der Grundsatz beschreibt Aufgaben wie den Zugang zu Sozialwohnungen, angemessene Hilfe und Schutz gegen Zwangsräumungen sowie angemessene Unterkünfte und Dienstleistungen für Obdachlose mit dem Ziel, ihre soziale Integration zu fördern.

Mit der Unterzeichnung der „Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“ haben sich alle Teilnehmer verpflichtet, gemeinsam zusammenzuarbeiten und im Rahmen deren jeweiligen Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen und die Obdachlosigkeit zu minimieren.

Die Plattform zielt in erster Linie auf einen europaweiten Informationsaustausch. Sie soll zum Beispiel die Möglichkeit bieten, mit lokalen Akteuren in Kontakt zu treten und auf diese Weise zu ermöglichen, Wissen und Verfahren auszutauschen. Dadurch sollen effiziente und innovative Ansätze ermittelt werden, um die Obdachlosigkeit zu bekämpfen. Die Plattform hat demnach einen allumfassenden Ansatz. Jede interessierte Organisation und Ebene, sowohl EU, Nationalstaat und auch Kommunen, soll zur Mitwirkung und Bekämpfung der Obdachlosigkeit erreicht und aufgerufen werden „mit zu interagieren“.

Folgende Ziele wurden bei der Konferenz und mit der Unterzeichnung der Erklärung vereinbart:

  • Niemand darf wegen eines Mangels an zugänglichen, sicheren und geeigneten Notunterkünften auf der Straße übernachten.
  • Niemand muss länger in Not- und Übergangsunterkünften leben, als für eine dauerhafte Lösung der Unterbringungsfrage notwendig ist.
  • Niemand wird ohne das Angebot einer angemessenen Unterkunft aus einer Einrichtung (z. B. Haftanstalt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) entlassen.
  • Zwangsräumungen sollten vermieden werden, wann immer dies möglich ist, und niemand wird seiner Wohnung verwiesen, ohne beim Finden einer angemessenen Unterbringungslösung unterstützt zu werden, wenn dies notwendig ist.
  • Niemand wird aufgrund seiner Obdachlosigkeit diskriminiert.

Die neue Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ist ein Ergebnis der bereits erwähnten Europäischen Säule sozialer Rechte. Sie soll das europaweite Versprechen zur „Umsetzung eines starken sozialen Europas“ stärken.

Weitere Informationen unter: https://ec.europa.eu

27.07.2021