Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus
I.
In einem vorherigen Beitrag hatten wir über die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zum Schutz bedrohter Kommunalpolitiker und zu einem generell stärkeren strafrechtlichen Schutz von Bürgern im Internet berichtet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches sieht vor, dass politisch im Leben des Volkes stehende Personen vor üblen Nachreden und Verleumdungen, insbesondere solchen über soziale Medien und das Internet, strafrechtlich besser geschützt werden.
Dieser strafrechtliche Schutz soll für alle im politischen Leben des Volkes stehende Personen gelten. Dabei wird klargestellt, dass auch diejenigen, die auf der kommunalpolitischen Ebene aktiv sind, einbezogen werden, sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt. Zukünftig soll für diesen Personenkreis die Verfolgung nicht von einem Strafantrag des Verletzten abhängen, wenn die Strafverfolgungsbehörde das Einschreiten gegen die üble Nachrede und Verleumdung aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen für geboten hält.
Die Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens gegen einen Menschen oder gegen eine ihm nahestehende Person soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wenn diese Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder anderen Darstellungen begangen wurde.
II.
Mit einem weiteren Beitrag hatten wir über das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus berichtet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben sich zwischenzeitlich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität geeinigt. Der Entwurf sieht im wesentlichen folgende Regelungen vor:
Einführung einer Meldepflicht für Diensteanbieter nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), die vor allem bei Morddrohungen und Volksverhetzung die betreffenden relevanten Inhalte und IP-Adressen an eine Zentralstelle im BKA mitteilen sollen (Art. 5 des Entwurfes),
Schaffung einer Auskunftsbefugnis gegenüber den Diensteanbietern im BKA-Gesetz und in der StPO, damit die dort noch vorhandenen Daten zu strafrechtlich relevanter Hasskriminalität herausverlangt werden können (Art. 2, Art. 3 des Entwurfes),
Ergänzung der Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zur Hasskriminalität, insbesondere Schutz der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker durch Änderung des § 188 StGB (üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) (Art. 1 des Entwurfes),
Verbesserung des Schutzes des medizinischen Personals in ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen (Art. 1 des Entwurfes),
Ergänzung des § 46 Abs. 2 StGB dergestalt, dass neben den bereits erwähnten „rassistischen“ und „fremdenfeindlichen“ Motiven ausdrücklich auch „antisemitische“ Motive als Beispiele für die „menschenverachtenden“ Beweggründe und Ziele eines Täters erwähnt werden und bei der Strafzumessung grundsätzlich strafverschärfend zu berücksichtigen sind (Art. 1 des Entwurfes).
***
Beide Gesetzesinitiativen zeigen in die richtige Richtung. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Kommunalpolitiker Beleidigungen und Bedrohungen in einem solchen Maße ausgesetzt sehen, dass sie auch über eine Weiterführung des kommunalen Haupt- oder Ehrenamtes nachdenken macht deutlich, dass es weitergehender gesetzlicher Regelungen bedarf.