Beschleunigung des Mobilfunkausbaus - Hinweise der Bauministerkonferenz zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen
Der Deutsche Städtetag hat mit Schreiben vom 24.11.2020 folgendes mitgeteilt:
„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz am 05.12.2019 in Berlin beschlossen, zur Unterstützung des Mobilfunkausbaus die Bauministerkonferenz zu beauftragen, baurechtliche Vollzugshinweise zu folgenden Themen zu erarbeiten: „Städtebauliche Steuerung des Mobilfunkausbaus durch die Bauleitplanung“, „Ausübung des Ermessens bzgl. der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen für Mobilfunkanlagen im beplanten und unbeplanten Innenbereich“ und „Prüfkriterien für die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen im Außenbereich“.
Die Fachkommissionen Städtebau und Bauaufsicht haben daher unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die beiliegende Hinweise zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen erstellt, die vorrangig auf Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts eingehen, aber auch Ausführungen zu weiteren häufig berührten Rechtsgebieten enthalten.
Die Hinweise machen deutlich, dass aus baurechtlicher Sicht in der Regel keine unüberwindbaren Probleme bestehen, die geeignet wären, einen schnellen Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu behindern. Die Haupthemmnisse beim Ausbau des Mobilfunknetzes liegen nach dem Eindruck der Länder und der kommunalen Spitzenverbände aus Gesprächen mit Mobilfunkunternehmen weniger in ungeeigneten Regelungen des Verfahrensrechts oder des materiellen Rechts. Vielmehr erweist sich die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Standorte bzw. die fehlende Bereitschaft von Grundstückseigentümern, die Nutzung geeigneter Standorte zuzulassen, als maßgeblicher Flaschenhals.
Daher gibt es in vielen Ländern auf Landesebene Runde Tische, Task Forces, Clearingstellen oder ähnliche Einrichtungen, die u. a. einen Beitrag leisten sollen, Befürchtungen in der Bevölkerung abzubauen (vgl. Auflistung am Ende der Hinweise). Auch gibt es bereits zahlreiche bilaterale Kontakte zwischen Kommunen und Mobilfunkanbietern, in deren Rahmen gemeinsam die „tatsächlich geeigneten“ Infrastrukturen identifiziert werden.
Die Erfahrung der letzten 20 Jahre hat Betreiber und Kommunen gelehrt, die Errichtung von Basisstationen an sensiblen Standorten nur nach sehr sorgfältiger Abwägung in Betracht zu ziehen. Sie haben dazu das Vorgehen auf freiwilliger Basis in der Mobilfunkvereinbarung vom Juni 2003 festgelegt. In der Mobilfunkvereinbarung 2020 haben die Netzbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände erneut bekräftigt, dass die Standortentscheidungen möglichst einvernehmlich erfolgen und dass auch bei umstrittenen Standorten die Belange und Interessen beider Seiten berücksichtigt werden sollen.“
Die Hinweise können in unserem Internetangebot unter
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
(SGSA/Mitgliederservice/Themengebiete/Bauen, Umwelt, Vergabe/ Bauen)
abgerufen werden.