Beschluss des Bundesrates über das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Der Bundesrat hat dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung am 27. März 2020 zugestimmt. Die Verkündung des Gesetzes ist bereits am 28. März 2020 erfolgt. In seinen wesentlichen Teilen ist das Gesetz damit am 29. März 2020 in Kraft getreten.
LKT Rundschreiben Nr. 209/2020 [PDF-Dokument: 68 kB]
31.03.2020