Besserer Anlageschutz für Kommunen

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Die dauerhafte Niedrig- und Minuszinssituation auf den Finanzmärkten ist nicht zuletzt auch für die Städte und Gemeinden eine Herausforderung bei kommunalen Geldanlagegeschäften. Um hier Verbesserungen und Erleichterungen für die Gemeinden zu erreichen, haben sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag gemeinsam an den zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen mit Forderungen und Vorschlägen gewandt und dabei auch die Geschehnisse bei den Anlagengeschäften bei der Greensill-Bank aufgegriffen.

Das gemeinsame Schreiben von DStGB und DST dazu hat den folgenden Wortlaut:

Proaktiver Anlegerschutz für kommunale Gebietskörperschaften -

Konsequenzen aus der Greensill-Affäre

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. März 2021 den Entschädigungsfall für die Greensill Bank AG festgestellt. Von der Insolvenz der Greensill Bank AG sind auch Kommunen betroffen. Ungeachtet des aktuell laufenden Insolvenzverfahrens stellt sich grundsätzlich die Frage, wie kommunale Verluste bei Insolvenzen von Banken zukünftig vermieden werden können. Wir bitten Sie um Unterstützung bei der Sondierung und der Schaffung tragfähiger Maßnahmen für einen proaktiven Schutz kommunaler Einlagen.

Für die meisten Kommunen ist vor allem die Einlage kurzfristiger Überschussliquidität relevant. Ein erheblicher Teil der kommunalen Geldanlagen sind Steuermittel, die an den jeweiligen vierteljährlichen Hauptsteuerterminen zufließen und im Rahmen der Liquiditätsplanung für kurze Zeiträume angelegt werden müssen, bis sie im folgenden Dreimonatszeitraum für monatliche Auszahlungen (Sozialleistungen, Personalausgaben) wieder abfließen.

Die Steuer- und Gebührenzahler sowie Stifter von Treuhandvermögen und Anspruchsberechtigte von unselbständigen kommunalen Pensions- und Versorgungskassen haben ein berechtigtes Interesse, dass die bei Banken zeitweilig eingelegten Gelder sicher sind.

Wir halten es für erforderlich, Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Greensill-Pleite zu analysieren und Handlungsnotwendigkeiten zu überprüfen. Dies gilt im Besonderen für das Agieren der Bankenaufsicht, der beauftragten Wirtschaftsprüfer und das Geschäftsgebaren von Finanzmaklern. Auch mögliche Anlagealternativen sollten Gegenstand der Erörterung sein.

Für uns stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Kommunen, die Einlagen bei der Greensill Bank AG getätigt haben, wurden in der Regel durch Finanzmakler entsprechend beraten. Eine Ratingagentur hatte die Bank wohl noch bis zuletzt mit BBB+ bewertet. Wie können solche fehlerhaften Einschätzungen zukünftig verhindert werden?
  • Welche Rolle haben die Wirtschaftsprüfer eingenommen beim Ausstellen von Testaten und auf welcher belastbaren Grundlage haben sie testiert?
  • Wie kann eine schnellere Reaktion der Bankenaufsicht sichergestellt werden? Der Prüfungsverband der Privatbanken (PV) hatte die BaFin immerhin im Frühjahr 2020 über Auffälligkeiten informiert.

Proaktiver Anlegerschutz für kommunale Gebietskörperschaften

Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wird nach unserer Einschätzung ein wichtiger Schritt getan, um Schwachstellen bei der Prüfung und Kontrolle der Unternehmensbilanzen zu beseitigen. Wir halten es auch für angezeigt, die BaFin zu reformieren. Wir unterstützen das Vorhaben, die BaFin künftig stärker präventiv auszurichten. Der angestoßene Reformprozess muss aber auch dazu beitragen, den Anlegerschutz speziell mit Blick auf die kommunalen Gebietskörperschaften nachhaltig zu verbessern.

Kommunen als ‚Privatkunden‘

Von der BaFin sind Kommunen als „Privatkunden“ eingestuft. Aber andererseits sind Kommunen im Unterschied zu den übrigen Privatkunden von der gesetzlichen Einlagensicherung ausgenommen [§ 6 Abs. 10 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)]. Das passt nicht zusammen.

Deshalb sollten die aktuellen Bemühungen um eine Stärkung der Integrität der Finanzmärkte und eine Reform der BaFin auch dazu genutzt werden, die Kommunen wieder in der gesetzlichen Einlagensicherung zu berücksichtigen.

Interkommunale Darlehen als Einlagealternative

Es sollte grundsätzlich geklärt werden, ob interkommunale Darlehen rechtlich zulässig sind und damit als Alternative für kommunale Einlagen in Frage kommen. Ob die Vergabe interkommunaler Darlehen bankenrechtlich zulässig ist, erfordert nach gegenwärtigem Stand eine vorherige, umfängliche Prüfung in jedem Einzelfall. In der Praxis sind damit solche Einlagen bisher nicht zum Zuge gekommen. Es wäre sinnvoll, im KWG Wege aufzeigen, wie interkommunale Darlehensgeschäfte und Darlehensgeschäfte im öffentlich-rechtlichen Körperschaftsbereich insgesamt ermöglicht werden können.

Weiter regen wir an nach einem Weg zu suchen, wie Kommunen bei der Deutschen Bundesbank Sonderkonditionen erhalten und für einen befristeten Zeitraum (unterjährig) Geld für einen Zinssatz von 0 Prozent anlegen können. Dies ist mit Blick auf die Wahrung der Interessen der Steuerzahler unseres Erachtens sachgemäß.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie, sehr geehrter Herr Staatssekretär, unsere Vorschläge aufgreifen und sich für konkrete Maßnahmen für einen proaktiven Anlegerschutz für Kommunen einsetzen würden. Die Kommunen brauchen Lösungsansätze, damit unter Wahrung der kommunalen Finanzhoheit kommunale Geldeinlagen umfassend gesichert sind.

Gerne stehen wir für Gespräche zur Verfügung.“

Mit freundlichen Grüßen“

28.07.2021