Bestellung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Sachsen-Anhalt
Zum Thema „Bestellung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Sachsen-Anhalt“ richtete der Abgeordnete Rüdiger Erben (SPD) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Inneres und Sport wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 8/3549):
Vorbemerkung des Anfragestellers:
Die Verordnung über das Personenstandswesen des Landes Sachsen-Anhalt (PStVO LSA) regelt in § 1 das Verfahren und die Anforderungen für die Bestellung von Standesbeamten in Sachsen-Anhalt. Insbesondere sieht es auch die Zulassung von Ausnahmen von den Mindestanforderungen in § 1 Abs. 2 PStVO LSA vor.
Frage 1:
Wie viele Beschäftigte der Kommunen sind aktuell als Standesbeamte bestellt?
Bitte auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte getrennt ausweisen.
Frage 2:
Wie viele Standesbeamte aus Frage 1 konnten nur deshalb ernannt werden, weil für sie durch die Fachaufsichtsbehörden eine Ausnahme nach § 1 Abs. 3 PStVO LSA erteilt wurde? Bitte auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte getrennt ausweisen.
Frage 3:
Wie viele der Ausnahmegenehmigungen wurden unbefristet erteilt? Bitte auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte getrennt ausweisen.
Antwort auf die Fragen 1 bis 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die erfragten Angaben beruhen auf Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
|
Landkreis/ kreisfreie Stadt |
Zu Frage 1: |
Zu Frage 2: |
Zu Frage 3: |
|
Dessau-Roßlau |
6 |
5 |
5 |
|
Halle (Saale) |
14 |
1 |
0 |
|
Landeshauptstadt Magdeburg |
13 |
2 |
2 |
|
Altmarkkreis |
21 |
8 |
8 |
|
Anhalt-Bitterfeld |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
Börde |
34 |
15 |
8 |
|
Burgenlandkreis |
37 |
9 |
8 |
|
Harz |
50 |
23 |
21 |
|
Jerichower Land |
17 |
6 |
5 |
|
Mansfeld-Südharz |
34 |
19 |
17 |
|
Saalekreis |
k. A. |
k. A. |
k. A. |
|
Salzlandkreis |
41 |
11 |
5 |
|
Stendal |
32 |
26 |
26 |
|
Wittenberg |
37 |
15 |
14 |
k. A. – keine Angaben möglich
Frage 4:
Medienberichten zufolge prüft die Landesregierung eine Änderung der PStVO LSA dergestalt, die Mindestanforderung nach § 1 Abs. 2 PStVO LSA abzusenken. Treffen diese Berichte zu? Wenn ja, welche Anforderungen sollen abgesenkt werden und wann soll die Rechtsänderung erfolgen?
Antwort:
Die Berichte treffen nicht zu. Das Ministerium für Inneres und Sport hat in einer gemeinsamen Beratung mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Landesverwaltungsamt am 6. Juli 2023 Fragen der Mindestanforderungen der Bestellung von Standesbeamtinnen und -beamten erörtert. In Folge der Beratung hat das Landesverwaltungsamt durch eine mit dem Ministerium abgestimmte Rundverfügung vom 26. Juli 2023 die Kommunen klarstellend auf die Rechtslage zur Bestellung von Standesbeamtinnen und -beamten hingewiesen.
Anmerkung:
In diesem Zusammenhang ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass das MI nunmehr aufgrund zahlreicher Beschwerden eine „AG Standesbeamte“ einberufen hat, die noch im Januar 2024 ihre Arbeit aufnehmen soll. Die kommunalen Spitzenverbände wurden ebenfalls zur Mitarbeit eingeladen. Inhaltlich soll es um eine ergebnisoffene Überprüfung der Verordnung über das Personenstandswesen des Landes Sachsen-Anhalt und die Bestellung von Standesbeamten gehen.