Besteuerung der öffentlichen Hand;
Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen einer Kommune an einen Fremdenverkehrsverein

Finanzen3

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18. Dezember 2019 entschieden, dass Zuschüsse einer Kommune an einen Fremdenverkehrsverein auch bei einem Allgemeinheitsvorteil umsatzsteuerpflichtig sein können. Entscheidend sei, ob ein individueller Leistungsempfänger vorhanden ist, der aus der Leistung einen Vorteil zieht, der Gegenstand eines Leistungsaustauschs sein kann.

LKT Rundschreiben Nr. 224/2020 [PDF-Dokument: 76 kB]

01.04.2020