Besteuerung kommunaler Verpachtungsbetriebe (BgA);
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.12.2021

Finanzen

Mit vorherigen Beiträgen haben wir über die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10.12.2019 (Az. I R 58/17 und I R 9/17) informiert, mit denen der BFH die bisherige Steuerungspraxis von kommunalen Verpachtungs-BgA verworfen hat. Der BFH hielt fest, dass der Begriff der „Verpachtung“ in § 4 Abs. 4 KStG eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraussetzt. Dabei müsse bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die formal vereinbarten Pachtzahlungen mit etwaigen Betriebskostenzuschüssen berücksichtigt werden. Eine Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt somit laut BFH dann nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzins zu tragen hat.

In der Folge der BFH-Rechtsprechung haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene, gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) das Gespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Einordnung und Bewertung der neuen Rechtslage gesucht.

Zudem haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem VKU und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit Stellungnahme vom 28.04.2021 ausführlich die mit der neuen BFH-Rechtsprechung verbundenen Risiken erläutert und entsprechend eine erforderliche Übergangsregelung und Klarstellung für eine möglichst schonende Umsetzung der neuen BFH-Rechtsprechung dargestellt. Daraufhin legte das BMF im Oktober 2021 den Entwurf eines Schreibens vor, der einer Reihe der von kommunaler Seite zuvor vorgetragener Punkte Rechnung trug. Vor allem griff der Entwurf des BMF-Schreibens – wie von kommunaler Seite gefordert – einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2022 auf.

Zu diesem Entwurf haben mit Datum vom 03.11.2021 die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene gemeinsam mit dem VKU und dem VDV Stellung genommen. Da in dem BMF-Schreiben die von den Verbänden übermittelte Fragestellung und Rechtsauffassung weitgehend aufgegriffen und die aktuell dringlichsten Anwendungsfragen der Kommunen und kommunalen Unternehmen beantwortet wurden, wurde um eine zeitnahe Veröffentlichung gebeten. Bislang noch ungeklärte Anwendungsfragen wie die Klarstellung zum Verzicht auf eine Abschlussbesteuerung bei Aberkennung der BgA-Eigenschaft, eine Übergangsregelung bei Transformation von Verpachtungs-BgA nach § 4 Abs. 4 KStG zu BgA nach § 4 Abs. 1 KStGund zum Entgeltlichkeitskriterium „Besonderheiten bei Betriebsaufspaltungs-BgA“ sollten wegen der damit verbundenen Abstimmungsdauer in einem ergänzenden Schreiben geregelt werden.

Mit Datum vom 15.12.2021 ist das BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in unveränderter Fassung veröffentlicht worden. Elektronisch ist es unter www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Service/Publikationen/BMF-Schreiben abrufbar.

28.01.2022