Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam

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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. Juni 2023 (9 CN 2.22) entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam ist. Die Gebühren hätten u. a. nicht durch Satzung sondern per Verordnung festgelegt werden müssen. Bestätigt hat das Gericht grundsätzlich die in Freiburg hoch angesetzte Gebühr von 360 Euro pro Jahr.

Hintergrund

Früher erhob die Stadt Freiburg für das Ausstellen eines Parkausweises für Bewohner von Bewohnerparkgebieten auf der Grundlage der Gebührenordnung des Bundesverkehrsministeriums für Maßnahmen im Straßenverkehr eine Gebühr in Höhe von jährlich 30 Euro. Seit dem 1. April 2022 werden nach der angegriffenen Satzung Gebühren nach einem Stufentarif erhoben. Diese betragen je nach Länge des Fahrzeugs 240 Euro (bis 4,20 m), 360 Euro (von 4,21 bis 4,70 m) oder 480 Euro (ab 4,71 m). Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, und Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie Inhaberinnen und Inhaber eines orangefarbenen Parkausweises für besondere Gruppen schwerbehinderter Personen zahlen ermäßigte Gebühren in Höhe von 60 Euro, 90 Euro und 120 Euro. Denjenigen Personen, die im Besitz eines blauen Parkausweises für Menschen mit schwerer Behinderung sind, wird die Gebühr erlassen.

Gestützt ist die Bewohnerparkgebührensatzung auf die 2020 in Kraft getretene bundesrechtliche Regelung des § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 1 der landesrechtlichen Delegationsverordnung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO). § 6a Abs. 5a StVG ermächtigt die Landesregierungen, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen und die Ermächtigung durch Rechtsverordnung weiter zu übertragen. Mit § 1 ParkgebVO hat die baden-württembergische Landesregierung die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen auf die örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden weiter übertragen, wobei Gemeinden die Gebührenordnungen als Satzungen auszugestalten haben. [mehr]

11.08.2023