Bilanz 2019 und Ausblick 2020
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat in seiner Jahresauftakt-Pressekonferenz am 03.01.2020 eine Bilanz für das Jahr 2019 gezogen und einen Ausblick auf das Jahr 2020 vorgenommen. Nachstehend drucken wir einleitende und grundsätzliche Ausführungen von DStGB-Präsident Dr. Uwe Brandel und DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg ab:
„Die Lage in Deutschland ist auch zum Jahreswechsel 2019/2020 gut. Trotz Eintrübung des Wirtschaftswachstums durch die internationalen Handelskonflikte ist die Arbeitslosenquote auf dem geringsten Stand seit der Wiedervereinigung und die Steuereinnahmen sind nach wie vor hoch. Nach der Steuerschätzung, die das geringere Wachstum bereits berücksichtigt, werden Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2020 818 Mrd. Euro an Steuern einnehmen. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es „nur“ 673 Mrd. Euro.
Im internationalen Vergleich ist Deutschland ein reiches, ein sicheres und ein soziales Land. Dennoch ist die Stimmung vergleichsweise schlecht. In Teilen der Medien und sozialen Netzwerke wird Deutschland als ein von Katastrophen und Notständen geprägtes Land dargestellt. Gerade der häufig verwendete Begriff „Notstand“ zeigt das. Ursprünglich stellt ein Notstand eine für das Gemeinwesen unvorhergesehene, höchst bedrohliche Ausnahmesituation dar, deren Bekämpfung die Einschränkung von Bürgerrechten zugunsten der Abwehr einer großen Gefahr in Kauf nimmt und legitimiert.
Diesen sachlichen Ansatz haben wir längst verlassen. Notstände prägen derzeit den politischen und medialen Diskurs: Klimanotstand, Pflegenotstand, Wohnungsnotstand, Finanznotstand, Infrastrukturnotstand oder Waldnotstand, um nur einige zu nennen.
In Deutschland lösen wir derzeit wenige Probleme, aber wir beschreiben sie ausführlich und zwar möglichst drastisch. Angst regiert das Land und die Populisten gaukeln den Menschen vor, es gebe für jedes noch so komplexe Problem eine einfache Lösung. Deutschland hat sich in Teilen zu einer Schlagzeilenrepublik mit sehr viel Empör- und Betroffenheitspolitik entwickelt.
Deutschland sollte sich auf seine Stärken besinnen und mehr Zukunft wagen.
Das gilt insbesondere auch für das Brennpunktthema „Klimaschutz“. Auf diesem Gebiet muss Deutschland besser werden, aber auch hier gilt der Grundsatz: Wer Ängste schürt, erreicht nichts. Notwendig sind sachliche Auseinandersetzungen und eine nachhaltige Politik.
Auch wenn wir es gerne hätten, Deutschland allein wird das Weltklima nicht retten. Am weltweiten CO2-Ausstoß ist Deutschland mit 2,23 Prozent beteiligt.
Auch wenn wir die Klimaschutzziele für das Jahr 2020 nicht erreichen, sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland seit dem Jahr 1990 zurückgegangen. Wir haben manches erreicht, aber wir müssen besser werden.
Klar ist aber auch: Wir werden das Klima ganz sicher nicht mit Klimanotständen, Katastrophenhysterie und Freitagsdemonstrationen sowie Verboten jeder Art retten. Deutschland muss sich mehr auf Sachpolitik konzentrieren und die für mehr Klimaschutz notwendigen Schritte konsequent und kontinuierlich tun.
Zu den notwendigen Schritten gehört es, die Energiewende voranzutreiben sowie den Kohleausstieg umzusetzen und nachhaltig zu finanzieren. Unverzichtbar ist es, die Bedeutung der Städte und Gemeinden bei der Erreichung der Klimaschutzziele zu stärken. Eine Verkehrswende findet immer in den Städten und Gemeinden statt. Wer Ballungszentren entlasten will, auch aus Umweltschutzgesichtspunkten, muss die ländlichen Räume stärken.
Aber wir sollten es ehrlich machen: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif! Alle werden belastet werden: Bürger, Kommunen, Bund und Länder. Man kann die Politik nur davor warnen, den Eindruck zu erwecken, durch geschickte Steuerung könnten am Ende alle Gewinner sein und trotzdem die Klimaschutzziele erreicht werden. Das wird nicht gelingen. Allein eine echte Verkehrswende kostet über Jahre hinweg Milliardenbeträge für den Umbau der Städte und Gemeinden, für mehr Busse, mehr
Bahnen, mehr Schienenverkehr und mehr Fahrradinfrastruktur. Gleichzeitig muss die Politik den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass das Motto „Ich bin für Klimaschutz, aber gegen Windräder, auch gegen Stromtrassen und jede Veränderung braucht eine Bürgerbeteiligung von Jahren“ nicht funktionieren kann. Wenn spürbare Fortschritte erreicht werden sollen, müssen wir auch bereit sein, an anderen Stellen Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
Nur eine innovative, klimagerechte Wirtschaft mit Exportschlagern für mehr Klimaschutz wird den Wohlstand in Deutschland sichern und gleichzeitig dazu beitragen können, dass die Klimaschutzziele erreicht und gleichzeitig der Sozialstaat nicht gefährdet werden. Das magische Dreieck der Klimapolitik “Klima schützen - Energieversorgung sichern - Wirtschaft stärken“ darf nicht vernachlässigt werden.
Allerdings ist Deutschland derzeit meilenweit davon entfernt, die Umsetzung der Energiewende zu erreichen. Es erscheint wenig sinnvoll, wenn Deutschland systematisch aus der Kohle aussteigt, aber aufgrund der verzögerten Umsetzung der Energiewende in großem Umfang Strom aus ausländischen Kohle- oder Atomkraftwerken beziehen muss. Wenn es gelingt, die Wirtschaft von der überbordenden Bürokratie zu befreien und die Innovationskraft zu stärken wird Deutschland riesige Chancen auch im Bereich des Klimaschutzes haben.
Eine weitere zentrale Herausforderung für das Jahr 2020 wird die Erneuerung der Infrastruktur sein. Wohin man in Deutschland auch schaut, Bahntrassen und Brücken sind sanierungsbedürftig, Schwimmbäder werden geschlossen oder vergammeln, Schulen sind keine Kathedralen, sondern eher Baracken der Bildung. Das muss endlich ein Ende haben. Der kommunale Investitionsrückstand beträgt 138,4 Mrd. Euro. Das ist nicht nur für den Wirtschaftsstandort Deutschland von Nachteil, sondern auch ein Ärgernis für Bürgerinnen und Bürger. In einem Kraftakt sollte eine nachhaltige Infrastrukturoffensive eingeleitet werden.
Städte und Gemeinden brauchen Planungssicherheit, und diese nicht nur für ein Jahr, sondern mindestens für zehn Jahre. Dann können sie auch die nötigen personellen Kapazitäten aufbauen und die Projekte umsetzen. Es darf auch nicht sein, dass die Planungsverfahren in Deutschland immer länger und komplizierter werden. Wer beispielsweise mehr Wohnungen bauen will, sollte das serielle Bauen zulassen. Es sollten einheitliche Grundsätze in allen Bauordnungen der Länder gelten. Es muss das Prinzip gelten: Schneller, besser, schöner und preiswerter bauen. Das funktioniert, wenn der politische Wille vorhanden ist und die Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden. Deutschland war einmal das Vorzeigeland für Pünktlichkeit, gute Infrastruktur, schnelle Verbindungen und angemessene Preise. Davon haben wir uns immer weiter entfernt. Wir brauchen ab dem Jahr 2020 dringend einen Kraftakt, um die Standards, die Deutschlands Stärke ausgemacht haben, wieder zu erreichen. Daran wird im Zweifel auch die Glaubwürdigkeit von Politik gemessen.“
Im Rahmen der Pressekonferenz forderte der DStGB Bund und Länder insbesondere auf, die Städte und Gemeinden beim Abbau des Investitionsstaus zu unterstützen. So seien die Investitionen der Kommunen je Einwohner in Bayern im Durchschnitt dreimal so hoch wie im Saarland. Ähnlich verhalte es sich bei den Unterhaltungsaufwendungen. Während die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt lediglich 47 Euro je Einwohner für die Unterhaltung aufwenden, seien es in Baden-Württemberg 149 Euro je Einwohner.
Erforderlich sei eine dauerhafte aufgabengerechte Finanzausstattung der Städte und Gemeinden. Dafür müssten die Kommunen vor allem weiter von Sozialausgaben entlastet und die gemeindliche Steuerkraft gestärkt werden. Da der massive Investitionsrückstand, der zudem in finanzschwachen Städten und Gemeinden in der Regel stärker ausgeprägt ist, nicht aus dem laufenden Haushalt durch investive Maßnahmen vollständig abgebaut werden kann, sei es richtig gewesen, dass der Bund den zwischenzeitlich auf 7 Mrd. Euro aufgestockten kommunalen Investitionsförderungsfonds für finanzschwache Kommunen aufgelegt habe. Dies könne aber nur ein erster Schritt sein. Sowohl gegenüber den Kommunen als auch gegenüber der Bauwirtschaft wäre es ein wichtiges Signal, wenn der Bund diesen Fonds nochmals merklich aufstocken und gegebenenfalls entfristen würde. Kommunenbauwirtschaft bekäme so Planungssicherheit und könnten ihre Personalkapazitäten weiter ausbauen.
Weiter forderte der DStGB den Abbau überbordender Administrationen und setzte sich für eine Stärkung interkommunaler Zusammenarbeit ein.
Die Investitionsbemühungen erstickten oftmals im Bürokratiewust. Gesetzgeberische Vorgaben, Vergabebestimmungen, Beihilfenrecht und Standards werden zum Flaschenhals der öffentlichen Investitionsfähigkeiten. Kritisch seien zudem die häufig recht strikte Zweckmittelbindung und die „Atomisierung“ von Förderprogrammen zu sehen. Die zunehmende Anzahl separater Förderprogramme mit jeweils abweichenden Förderbedingungen erhöhe den administrativen Aufwand für Städte und Gemeinden erheblich, dies sei nicht investitionsfördernd. Es gelte weiter sicherzustellen, dass Investitionen finanzschwacher Kommunen nicht an der Erbringung des Eigenmittelanteils scheiterten, hier müssten Lösungen gefunden werden.
Überbordende Standards verteuerten und verzögerten kommunale Bauvorhaben massiv. Es müsse künftig sichergestellt werden, dass vor Normungsbeginn immer eine Relevanzprüfung erfolge und im Normungsprozess eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen werde. Mit Blick auf die zügige und kostengünstige Realisierung von Bauvorhaben sei darauf zu achten, dass keine weiteren Verschärfungen bei den Gebäudeenergiestandards vorgenommen würden.
Die Zusammenarbeit aller öffentlichen Ebenen bei Investitionen müsse erleichtert und gestärkt werden. Das gilt - so der DStGB -aber nicht minder für die interkommunale Zusammenarbeit und gemeinsame Investitionstätigkeiten von Kommunen. Hemmnisse müssen auf kommunaler, Landes-, Bundes- und Europaebene systematisch ermittelt und beseitigt werden. Als positives Beispiel hierfür kann im Grundsatz die im EU-Recht erfolgte Neuregelung des Vergaberechts bei interkommunalen Kooperationen dienen. Interkommunale Zusammenarbeit kann auch über Personalbündelung, etwa im Bereich der Bauplanung, zielführend sein. Das Umsatzsteuerrecht darf hier keine unüberwindbare Hürde darstellen. Gegebenenfalls sind Anpassungen auf europäischer Ebene notwendig.