Bund fördert Tausend-Bahnhöfe-Programm

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Für die erste von drei Säulen des im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehenen „Tausend-Bahnhöfe-Programms“ wurden im Haushalt 2019 rund zehn Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen für weitere 320 Mio. Euro eingestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Umsetzungsstand zum Tausend-Bahnhöfe-Förderprogramm des Bundes

Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte in ihrem Koalitionsvertrag ein „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm angekündigt. Mit diesem Programm sollen Bahnhöfe in ganz Deutschland wieder saniert und attraktiver gemacht werden. Im Zuge einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (Drucksache 19/14273) hat die Bundesregierung über den Umsetzungsstand berichtet (Drucksache 19/14717).

Das Programm setzt sich aus drei Säulen zusammen:

Bauliche Umsetzung des Planungsvorrates zur Herstellung von Elementen der Barrierefreiheit an Verkehrsstationen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung.

Beschleunigung der Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 und bis zu 4.000 Reisenden pro Tag.

Attraktivitätssteigerung von Bahnhöfen.

Der Start zur Umsetzung der ersten Säule des Tausend Bahnhöfe-Programms soll noch 2019 erfolgen, die zweite und dritte Säule befinden sich in Vorbereitung. Alle drei Säulen des Programms sehen den behindertengerechten Umbau von Verkehrsstationen vor.

Anmerkung:

Besonders kleinere Bahnhöfe an Nebenstrecken sind weiterhin vielerorts in einem unzureichenden Zustand. Für einen guten Schienenpersonennahverkehr braucht es jedoch attraktive Stationen, die neben der reinen Funktion als Haltepunkte im Regionalverkehr vermehrt auch als Mobilitätsstationen fungieren. Neben Barrierefreiheit und der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls durch Modernisierungsmaßnahmen sind daher auch Bike + Ride- sowie Park + Ride-Anlagen flächendeckend von Bedeutung.

Die Deutsche Bahn als größter Mobilitätsanbieter in Deutschland sowie der Bund dürfen vorhandene Bahnhofsgebäude im eigenen Interesse nicht vernachlässigen, sondern müssen mehr Verantwortung für den Zustand der Bahnhöfe übernehmen, damit diese im Zuge der Verkehrswende als attraktive Mobilitätsstationen dienen können. Das Tausend-Bahnhöfe-Programm sollte 2020 daher flächendeckend durch Sanierungsmaßnahmen sichtbar werden. Die Entwicklung der Bahnhöfe muss dabei immer zusammen mit den Städten und Gemeinden gedacht werden, um bspw. Planungen im Bahnhofsumfeld und im Zuge des lokalen ÖPNV- und Radverkehrs zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Antwort der Bundesregierung (19/14717) zum Tausend-Bahnhöfe-Programm:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914717.pdf

28.01.2020