Bund gibt Fördermittel für Radschnellwege frei

fahrrad weg

Der Bund stellt Finanzhilfen in Höhe von 25 Millionen Euro für die Förderung von Radschnellwegen bereit. Interessierte Gemeinden können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung. Einige Bundesländer haben bereits Machbarkeitsstudien erstellt, auf deren Basis Finanzhilfen für die Gemeinden beantragt werden können. Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau von Radschnellwegen. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten, die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung.

Radschnellwege:

  • sind mindestens 10 Kilometer lang;
  • haben prognostiziert 2000 Fahrradfahrten täglich;
  • sind mindestens zwischen 3 Metern (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
  • sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt;
  • haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
  • haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung.

Um den Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder und Kommunen überhaupt ermöglichen zu können, hat der Bund das Bundesfernstraßengesetz geändert. Nachdem nun alle Bundesländer den gemeinsam erarbeiteten Förderkriterien zugestimmt haben, sind die Mittel frei.

Die Verwaltungsvereinbarung 2017 – 2030 ist im Internet-Angebot des BMVI abrufbar unter www.bmvi.de.

01.11.2018