Bund passt nationales Recht für europäische Asylreform an
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bis Ende 2025 umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium (BMI) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) zwei überarbeitete Referentenentwürfe für ein GEAS-Anpassungsgesetz sowie ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz übermittelt. Der Deutsche Landkreistag (DLT) und der DStGB haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Reform grundsätzlich als wichtigen Schritt zur besseren Steuerung des Migrationsgeschehens in Europa bewertet und zugleich den weiteren Reformbedarf hervorgehoben.
DST und DStGB haben im Rahmen ihrer Stellungnahme erneut die Frist zur Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen als zu kurz kritisiert (knapp eine Woche). Leider ist eine sorgfältige Einbindung der Städte, Landkreise und Gemeinden unter diesen Umständen nur bedingt möglich. Bei Gesetzesvorhaben aus der Vergangenheit ist dieser Fall wiederholt aufgetreten.
Inhaltlich fordern beide Verbände mit Blick auf den geplanten Solidaritätsmechanismus, dass Deutschlands Anteil an der Aufnahme von Schutzsuchenden nicht weiter erhöht wird und dass die kommunalen Spitzenverbände frühzeitig in den Prozess einbezogen werden. Des Weiteren werde die Möglichkeit kritisiert, dass sich Mitgliedsstaaten durch Zahlungen an die Europäische Union vor einer Umverteilung bzw. Aufnahme Schutzsuchender verschonen könnten.
Aber auch die spezifischen Regelungen der Entwürfe werden in Teilen kritisiert:
- Asylgesetz: Die Verweise auf EU-Verordnungstexte würden das Asylgesetz unverständlich machen und die Arbeit der Ausländerbehörden erschweren.
- Aufenthaltsgesetz: Die zunehmende Verweisung auf Unionsrecht erhöhe die rechtliche Komplexität und würde die tägliche Arbeit der Ausländerbehörden erschweren.
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Die geplanten Änderungen wie etwa die Kürzung von Leistungen bei Fehlverhalten in Unterkünften würden begrüßt. Es gebe jedoch Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit und der praktischen Umsetzung, da einige Formulierungen unklar seien. Die Privilegierung minderjähriger Leistungsbeziehender (z. B. Zugang zu medizinischer Vollversorgung) werde zudem als problematisch und finanziell belastend angesehen. Ebenso drohe eine Besserstellung bei bestimmten medizinischen Behandlungen gegenüber gesetzlich Versicherten.
- Kostensteigerung: Die Anpassungen im Ausländerzentralregister (AZR) und AsylbLG würden zudem nach Einschätzung des DLT und des DStGB zu finanziellem und verwaltungsseitigem Mehraufwand führen, dessen Größenordnung genauer benannt werden sollte.
Weitere Informationen:
Die vollständige Stellungnahme kann unter
www.bmi.bund.de/Startseite/Themen/Migration/Gemeinsames-Europaeisches-Asylsystem (GEAS)
abgerufen werden.