Bund plant Errichtung eines Warnmittelkatasters
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Errichtung eines Warnmittelkatasters eingesetzt. Ziel dieses Katasters soll es sein, Mängel in der flächendeckenden Erfassung vorhandener Warnmittel (Sirenen u. a.) zu ermitteln. Insbesondere ist die Kenntnis über den Ist-Zustand der Warnmittel zwingende Voraussetzung für die Maßnahmenplanung zur Verbesserung der bundesweiten Abdeckung mit Warnmitteln.
Das Bundesinnenministerium und das BBK haben am 17.03.2021 ein Reformpaket vorgestellt. Dieses Paket sieht unter anderem vor, dass die Warnungen des BBK sowohl auf dem Smartphone als auch auf den Dächern verbessert werden sollen. Der Bund plant aus diesem Grund für Länder und Kommunen ein Förderprogramm, über 88 Mio. Euro, um Sirenen bauen zu können. Die Warn-App NINA soll von 9 Mio. Nutzer auf 40 Mio. Nutzer anwachsen. Dafür soll das Potenzial der App für alle möglichen Gefahren ausgeweitet werden. Insbesondere verfolgt die App das Ziel, zu informieren und zu beraten.
Die konkrete Umsetzung ist noch in der Beratung. Jedoch werden keine Daten dargestellt, die als Verschlusssache eingestuft sind. Vorgesehen ist eine Georeferenzierung, also die Zuweisung raumbezogener Informationen (der Georeferenz) zu einem Datensatz nach aktuellem Stand. So können für einen Standort auch mehrere Warnmittel (z. B. Sirenen, Informationstafeln, Rundfunkinfrastruktur) installiert werden. Das BBK wird die Ausgangsdaten nach Übermittlung durch die Länder zentral einpflegen. Die anschließende Aktualisierung der Daten soll im Zuständigkeitsbereich jeder Organisationseinheit (z. B. eines Landes oder einer Kommune) durch ein unterstützendes Rechtekonzept erfolgen.
Im Ergebnis sollen über eine Webanwendung sämtliche Warnmittel nach Kommunen und Ländern visualisiert werden. Dies umfasst ebenso, wie viele Nutzer Warnhinweise der Warn-App NINA im jeweiligen Gebiet auf mobilen Endgeräten abonniert haben.
Anmerkung:
Technische Mängel bei Sirenen könnten mittels des erwähnten Förderprogramms behoben bzw. die Neuerrichtung vorgenommen werden. Genauere Informationen zum Förderprogramm liegen aktuell noch nicht vor. Im Rahmen der ersten Arbeitssitzung wurde betont, dass möglichst Echtzeitdaten beim Bund und den Ländern ermittelt werden sollten. Diese könnten für die Kommunen untereinander als Hilfestellung dienen und zur technischen Problemlösung beitragen.