Bund und Länder einigen sich bei Flüchtlingsfinanzierung für 2020 und 2021

überweisung geld

Bei der Aufteilung der Flüchtlingskosten haben Bund und Länder einen Kompromiss gefunden. Der Bund wird sich in den Jahren 2020 und 2021 mit 3,35 und 3,15 Mrd. Euro beteiligen. Der Bund hatte zunächst vorgesehen, die Kosten zur Unterstützung der Flüchtlingsintegration auf 1,3 Milliarden zu reduzieren. Die Kosten für die Unterkunft (KdU) will der Bund weiter in Höhe von 1,8 Mrd. Euro vollständig erstatten. Diese Entlastung kommt direkt bei den Kommunen an. Die Länder sind nunmehr gefordert, auch die weiteren Bundesmittel ungeschmälert an die Kommunen weiterzuleiten und Kommunen stärker als bisher bei der Integration zu unterstützen, damit die Integration vor Ort auch in den nächsten Jahren gelingen kann.

Die Einigung sieht vor, dass der Bund eine Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge übernimmt. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen die Länder 350 Mio. Euro bekommen. Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt der Bund pro Flüchtling und Monat 670 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale von 700 Mio. Euro für 2020 und von 500 Mio. Euro für 2021. Im aktuellen Jahr unterstützt der Bund die Länder und damit auch die Kommunen bei den Flüchtlingskosten mit rund 4,7 Mrd. Euro. Dieser Betrag soll auf 3,35 Mrd. Euro 2020 und 3,15 Mrd. Euro 2021 sinken. Sollten die Mittel nicht abgeschöpft werden, sollen die Bundesmittel trotzdem für die Flüchtlingsintegration verwendet werden können.

Flüchtlingsfinanzierung

Anmerkung:

Es ist zu begrüßen, dass die Kürzungen der Bundesmittel bei den Flüchtlingskosten nicht so hoch ausfallen, wie zunächst angekündigt. Die Einigung gibt den Kommunen zwar Planungssicherheit hinsichtlich der Bundesbeteiligung, aber birgt auch das Risiko, dass die Kommunen auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Immerhin sind im Jahr 2020 1,3 Mrd. Euro und für 2021 1,5 Mrd. Euro zu kompensieren. Die Integration von anerkannten Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vor allem in den Kommunen stattfindet und noch Jahre dauern wird. Allein die außerordentliche finanzielle Herausforderung der Kommunen bei der Sicherstellung der Unterbringung von Kindern in Kitas und Schulen steht hierfür exemplarisch. Es ist daher zu kritisieren, dass das Land Sachsen-Anhalt bisher keine anteilige Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen des Landes aus der Integrationspauschale des Bundes vorsieht.

Im Gegensatz dazu ist es in den zurückliegenden Jahren gelungen, zumindest für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und geduldeten Personen durch die Kommunen eine doch im bundesweiten Vergleich gute Kompromisslösung i. S. des § 2 Abs. 2 AufnG LSA zu finden.

Auswirkungen wird die Verlängerung der Übernahme der KdU mit Fluchtkontext sehr wahrscheinlich auch wieder auf den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer haben. Zu Vermeidung der Bundesauftragsverwaltung bei den KdU kann daher wie schon in den Jahren 2018 und 2019 eine Umschichtung zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer stattfinden. Über die konkrete Höhe laufen derzeit jedoch noch die Verhandlungen. Die aktuelle Mai-Steuerschätzung 2019 beinhaltet noch nicht die möglichen Auswirkungen des gefundenen Kompromisses zur Verlängerung der anteiligen Übernahme der Flüchtlingskosten durch den Bund. Da die Steuerschätzung grundsätzlich nur geltendes Recht berücksichtigt, muss hierfür zunächst ein Gesetz initiiert und verabschiedet werden.

30.07.2019