Bundesbeteiligung an Kosten durch Extremwetterereignisse

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Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 22. November 2024 mit zwei Entschließungsanträgen befasst, welche sich mit der Bundesbeteiligung an Kosten durch Extremwetterereignisse beschäftigen.

Den ersten Entschließungsantrag brachte der Freistaat Bayern ein. Er betrifft die Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen in den vergangenen Monaten. Mit der beantragten Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die notwendigen Schritte für die solidarische Kostenbeteiligung des Bundes einzuleiten. Da mittlerweile die Schadensschätzungen vorliegen, sei es bei Schäden in solcher Höhe gängige Staatspraxis, dass der Bund einspringen müsse. Hierfür könne die Zweckbestimmung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden. Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen, die Abstimmung findet in einer späteren Plenarsitzung des Bundesrates statt.

Die Länder Saarland und Schleswig-Holstein legten ebenfalls einen Entschließungsantrag zu Extremwetterereignissen vor. Dieser befasst sich mit der zukünftigen Beteiligung des Bundes an der Kostentragung von Schäden, die durch Extremwetterereignisse verursacht wurden. Mit der Entschließung soll sich der Bundesrat dafür einsetzen, die Kostenbeteiligung des Bundes bei Schäden durch Extremwetter auszuweiten. So sei es notwendig, dass Bundeshilfen nicht nur im Falle einer „Katastrophe nationalen Ausmaßes“ möglich seien, sondern auch bei regionalen Großschadensereignissen. Hierfür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Zudem müsse im Bundeshaushalt Vorsorge für solche Fälle getroffen werden, etwa durch das Einrichten eines entsprechenden Fonds.

Die Entschließung der Länder Saarland und Schleswig-Holstein soll laut Antrag auch die Forderung des Bundesrates nach der Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bekräftigen. Diese Forderung hatte der Bundesrat bereits in einer Entschließung auf Initiative des Saarlandes am 14. Juni 2024 geäußert. Der Antrag wurde dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesen. Die Abstimmung findet in einer späteren Plenarsitzung statt.

Anmerkung:

Die immer häufiger auftretenden Extremwetterereignisse, wie die starkregenbedingten Hochwasserkatastrophen im Ahrtal 2021 oder jüngst im Juni 2024 in Süddeutschland, verursachen Schäden in Milliardenhöhe. Daher ist eine ausreichende finanzielle Unterstützung für die Kommunen durch Bund und Länder bei der Umsetzung von präventiven Schutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen weiterhin essenziell. Mit der Hinweiskarte zu Starkregengefahren wurde den Städten und Gemeinden bereits ein Instrument an die Hand gegeben, potentielle Gefahren und Risiken zu erkennen und Gegenmaßnahmen prüfen zu können.

Beim Ausgleich der entstandenen Schäden ist eine solidarische Unterstützung durch den Bund grundsätzlich richtig und angesichts der Höhe der Schäden auch bei regionalen Großschadensereignissen notwendig. Jedoch wird auch der Bund mittel- und langfristig den Ausgleich der entstehenden Schäden nicht finanzieren können. Hier gilt es vermehrt auf die Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu setzen. Eine Erhöhung der Versicherungsquote bei Elementarschutzversicherungen anzuvisieren, stellt hierfür einen zentralen Bestandteil dar. Der Abschluss von Versicherungen muss flächendeckend, zu vertretbaren Konditionen und praxisgerechten Versicherungsbedingungen möglich sein.

13.12.2024