Bundesgerichtshof stärkt Netzbetreiber – Klarheit bei „Kundenanlagen“

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss mehr Klarheit für die Energiewirtschaft geschaffen. Konkret ging es um die Abgrenzung von Kundenanlagen im Sinne des § 3 Nr. 24a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und regulären Verteilernetzen.

Sachverhalt

Die Antragstellerin, ein Energieversorgungsunternehmen, plante, Blockheizkraftwerke und elektrische Leitungssysteme zu errichten, um Mieter in Wohnblöcken direkt mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen. Die Anbindung an das örtliche Netz der Verteilernetzbetreiberin (Antragsgegnerin) sollte als Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG erfolgen. Die Verteilernetzbetreiberin lehnte dies ab. Die Anträge bei der Landesregulierungsbehörde und die Beschwerde beim Oberlandesgericht blieben erfolglos.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Der Bundesgerichtshof (EnVR 83/20) wies nun die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin zurück: Die strittigen Leitungsanlagen sind keine Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nr. 24a EnWG. Eine Kundenanlage liegt demnach nur dann vor, wenn sie kein Verteilernetz im Sinne von Art. 2 Nr. 28 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie darstellt. Die Anlagen der Antragstellerin wurden als Verteilernetze eingestuft, da sie der Weiterleitung von Elektrizität zum Verkauf an Endkunden dienen. Somit unterliegen sie den für die Netzregulierung geltenden Vorschriften.

Auch ein Anspruch auf Abrechnung über Unterzähler nach dem Summenzählermodell gemäß § 20 Abs. 1d EnWG und die Bereitstellung der erforderlichen Zählpunkte wurden durch den BGH verneint. Diese Pflichten treffen nur den Betreiber eines Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage angeschlossen ist – was hier nicht der Fall war.

Anmerkung:

Das BGH-Urteil stellt klar, dass umfangreiche Eigenversorgungsanlagen als regulierte Verteilernetze gelten. Dies sichert die Planungs- und Steuerungshoheit der Kommunen über ihre Energieinfrastruktur und verhindert „Schattennetze“. Durch das Urteil könnten dezentrale Energieprojekte erschwert werden, doch das Urteil festigt insgesamt die Rolle der regulierten Netze für eine stabile und zuverlässige Energieversorgung vor Ort.

01.07.2025