Bundeskabinett beschließt Entlastung der Kommunen bei Maßnahmen an Eisenbahnkreuzungen
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 eine Neuaufteilung der Kosten für Bahnübergänge beschlossen. Den kommunalen Anteil von bislang etwa 50 Millionen Euro pro Jahr sollen demnach künftig Bund und Länder übernehmen. Die Neuregelung entspricht einer langjährigen Forderung der Städte und Gemeinden.
Geplante Änderung im Eisenbahnkreuzungsgesetz
Durch das am 6. November 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden die Kommunen bei der Finanzierung von Bahnübergängen künftig entlastet. Die somit vorgesehene Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sieht eine Neuaufteilung der bisherigen Kostenaufteilung zwischen Bund, Bahn und Kommunen von jeweils einem Drittel vor. Künftig sollen der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die jeweilige Eisenbahnkreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen. Somit wird künftig das bisherige kommunale Drittel zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen. In den vergangenen Jahren lagen die von den Kommunen getragen Kostenanteile bei etwa 50 Mio. Euro jährlich.
Die Neufassung des § 13 Absatz 2 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) dient der Planungsbeschleunigung bei der Umsetzung von Kreuzungsmaßnahmen insbesondere im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben im Schienennetz. Der Vorschlag findet sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sowie im Abschlussbericht des Innovationsforums Planungsbeschleunigung von 2017. Mit der neuen Regelung soll nun ein Impuls gesetzt werden, höhengleiche Bahnübergänge mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder mit hoher Verkehrsbelastung auf Straße und Schiene zügiger zu beseitigen.
Wenn von Seiten der Kommunen umfangreichere Ersatzmaßnahmen geplant werden, weil z. B. auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, umfasst die kreuzungsbedingte Kostenmasse nur den Teil, der nach § 3 EKrG erforderlich ist. Städtebaulich bedingte Mehrkosten sind nach wie vor durch den Straßenbaulastträger zu finanzieren.
Anmerkung:
Die Neuaufteilung der Kosten ist vor dem Hintergrund der Haushaltsbelastung der Städte und Gemeinden ein wichtiges Signal. Zudem soll sich die Entlastung richtigerweise nicht nur auf die europäisch bedeutsamen „TEN-Strecken“ auswirken, sondern für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen im gesamten Streckennetz gelten. Die Kostenbeteiligung an Schnellstrecken, wo betroffene Kommunen oftmals nicht einmal über einen Haltepunkt verfügen, wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert.
Um höhengleiche Bahnübergänge durch Unterführungen und Brücken zu beseitigen, bedarf es jedoch meist auch umfangreicher Maßnahmen an anschließenden kommunalen Straßen oder weiterer städtebaulicher Maßnahmen. Auch hier wäre es für sinnvolle Gesamtlösungen vor Ort hilfreich, wenn der Bund die Kommunen beim Ausbau anliegender Straßen unterstützt und diese weiterhin entstehenden Mehrkosten beim Straßenbaulastträger übernimmt.
Der Umbau höhengleicher Bahnübergänge durch Brücken und Unterführungen ist aus Sicherheitsgründen sinnvoll. Im Jahr 2016 wurden 140 Unfälle auf Bahnübergängen der Deutschen Bahn registriert. Dabei kamen 28 Menschen ums Leben. Zum anderen wird dadurch der Schienenverkehr beschleunigt und dessen Pünktlichkeit verbessert. Oftmals notwendige Geschwindigkeitsreduzierungen der Züge an Bahnübergängen können entfallen. Wegfallende Wartezeiten wirken sich zudem positiv auf den Verkehrsfluss auf den kreuzenden Straßen aus. Nach Angaben der Bahn gibt es in Deutschland noch rund 16.000 Bahnübergänge.