Bundeskabinett beschließt Nationalen Radverkehrsplan

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Das Bundeskabinett hat am 21.04.2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP 3.0) verabschiedet. Der NRVP ist die Strategie und Leitlinie des Bundes für die Radverkehrsförderung in Deutschland bis 2030. Das Dokument wurde gemeinsam mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden entwickelt und diskutiert.

Dokument benennt konkrete Ziele für das Fahrradland 2030

Der NRVP zeigt auf, was Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft in den nächsten Jahren tun müssen, um Deutschland zum Fahrradland zu machen. Nur gemeinsam und in einem kontinuierlichen Austausch können die im Radverkehrsplan formulierten Maßnahmen und Anregungen zum Gestalten einer nachhaltigen Mobilität umgesetzt werden. Mit sichereren Infrastrukturen, von allen beachteten Verkehrsregeln und mehr Fairness im gegenseitigen Miteinander im Straßenverkehr soll eine Trendwende für sicheren Radverkehr gelingen.

Der NRVP benennt unter anderem folgende Ziele:

  • Die Anzahl der Wege nimmt von rund 120 auf 180 Wege je Person und Jahr zu – ohne dass dies zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des Umweltverbundes geht.
  • Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht sich von 3,7 Kilometer auf sechs Kilometer.
  • Gegenüber 2019 reduziert sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden um 40 Prozent – trotz deutlich mehr Radverkehr.
  • Als Orientierung soll sich die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren.

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21.05.2021