Bundesnetzagentur muss unabhängiger werden

Strom

Mit Urteil vom 02.09.2021 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Deutschland die EU-Vorgaben im Energiesektor nicht ordnungsgemäß anwendet (Rechtssache C-718/18). Der Gerichtshof fordert eine größere Unabhängigkeit, da die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde zu wenig Entscheidungsspielraum habe. Die Auswirkungen des Urteils sind noch nicht in Gänze abschätzbar. Ziel muss es sein, die kommunalen Interessen bei der Klimawende in künftigen Verfahren weiterhin gezielt einfließen lassen zu können.

Mit dem Urteil hat der Gerichtshof der von der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland erhobenen Vertragsverletzungsklage in vollem Umfang stattgegeben. Die Kommission hatte ihre Klage durch vier Rügen gestützt, welche jeweils dahingingen, dass die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinien 2009/72 und 2009/73 im deutschen Recht, hier dem Energiewirtschaftsgesetz, nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe.

In der offiziellen Zusammenfassung des Gerichtsurteils wird beschrieben: „Die Richtlinien zielen darauf ab, allen Verbrauchern in der Europäischen Union in Binnenmärkten für Elektrizität und Erdgas eine Wahlfreiheit zu bieten. Um Diskriminierung zu vermeiden, wurde in den Richtlinien eine wirksame Trennung des Betriebs von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen von den Tätigkeiten der Erzeugung und Versorgung („wirksame Entflechtung“) vorgeschrieben. Die Einhaltung der Richtlinienbestimmungen wird durch die Einrichtung nationaler Regulierungsbehörden gewährleistet, die unabhängig, unparteiisch und transparent agieren.“

Aufgrund diverser Verordnungsvorgaben im Energiewirtschaftsgesetz könne die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland nicht völlig unabhängig die Tarife für den Netzzugang festlegen, so urteilte der Europäische Gerichtshof. Zur Wahrnehmung der unabhängigen Regulierungsaufgaben gehöre demnach, dass diese keine direkten Weisungen von Regierungsstellen oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen entgegennimmt. Derzeit legt die Regulierungsbehörde mit ihrem Hauptsitz in Bonn Netzentgelte auf Basis von Regeln fest, die die Politik beschlossen hat. So wird die Bundesregierung im Energiewirtschaftsgesetz dazu ermächtigt, Verordnungsvorgaben zu Modalitäten der Netzentgeltregulierung und des Netzzugangs zu erlassen. Dies verstoße nach Auffassung der Europäischen Kommission gegen die Richtlinienvorgaben zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde, was nunmehr per Urteil bekräftigt wurde.

Die Bundesregierung muss nun die Rolle der Bundesnetzagentur und die Berechnung der Netzentgelte neu regeln. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten bis zu einer gesetzlichen Änderung die in Deutschland bestehenden Regulierungsregelungen weiterhin fort.

26.10.2021