Bundesnetzagentur plant Reduzierung von vermiedenen Netzentgelten

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Entwurf für die zukünftige Vergütung für dezentrale Stromeinspeisung, sogenannte „vermiedene Netzentgelte“, vorgestellt. Der Vorschlag sieht vor, diese Zahlungen schrittweise zu reduzieren, um die Kosten für das Stromnetz zu senken und damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen finanziell zu entlasten.

Der vorgestellte Entwurf sieht eine stufenweise Absenkung der Vergütung ab dem 01.01.2026 vor. Geplant ist eine jährliche Reduzierung um 25 %, sodass ab dem Jahr 2029 keine Zahlungen für dezentrale Einspeisung mehr erfolgen sollen. Dieser schrittweise Ansatz soll den Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Planungen geben. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, gibt an, dadurch über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro einsparen zu können, um Unternehmen und Verbraucher zu entlasten. Die aktuelle Subventionierung von Kraftwerken durch vermiedene Netzentgelte sei nicht mehr zeitgemäß, so Müller.

Der VKU kritisiert, dass die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte angesichts des im Koalitionsvertrag vereinbarten geplanten Kraftwerkszubaus und der Bedeutung steuerbarer Anlagen für die Versorgungssicherheit, insbesondere von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, aktuell kontraproduktiv sei und eine neue Kapazitätslücke verursachen könnte. Auch sei nicht gesichert, dass die von der BNetzA versprochene Entlastung auch tatsächlich eintrifft.

Hintergrund der vermiedenen Netzentgelte ist eine Regelung in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Zahlungen von Netzbetreibern an bestimmte dezentrale Erzeugungsanlagen vorsieht, darunter auch konventionelle Kraftwerke, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Solar- und Windkraftanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Kosten für diese vermiedenen Netzentgelte werden über die allgemeinen Netzentgelte von den Stromverbrauchern getragen und belaufen sich bundesweit auf etwa 1 Mrd. Euro jährlich. Die ursprüngliche Annahme bei der Einführung dieser Vergütung vor über 25 Jahren war, dass lokal erzeugter Strom auch lokal verbraucht wird. Diese Annahme trifft jedoch immer weniger zu, da auch dezentral erzeugter Strom vermehrt über längere Distanzen transportiert wird. Die bestehende Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten läuft mit der Aufhebung der StromNEV zum 31.12.2028 aus. Mit dem aktuellen Festlegungsentwurf und dem darin beschriebenen Abbaupfad möchte die Bundesnetzagentur den Anlagenbetreibern Planungssicherheit geben.

Für Unternehmen und weitere betroffene Akteure besteht bis zum 23.05.2025 die Möglichkeit, bei der BNetzA Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und im Festlegungsentwurf. Die Landesgeschäftsstelle hatte bislang die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte abgelehnt. Durch die Produktion leisten die betroffenen Anlagen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes. Gerade in der Diskussion um Versorgungssicherheit wäre es ein verehrendes Signal, wenn die Erlöse der Kraftwerke deutlich reduziert, und damit ein reduzierter Betrieb bedingt würde. Durch die vorgelagerten Netzebene werden Netzkosten durch dezentrale Einspeisung tatsächlich vermieden, weil der dezentral entnommene Strom nicht transportiert werden muss. Durch das Abschmelzen sind vor allem kommunale Stadtwerke und damit kommunale Anteilseigner als Betreiber von z. B. KWK-Anlagen oder mittelbar als Kunden/Abnehmer von Energie aus/von solchen Anlagen (finanziell) betroffen.

Für Unternehmen und weitere betroffene Akteure besteht bis zum 23.05.2025 die Möglichkeit, bei der BNetzA Stellungnahmen zu dem Entwurf einzureichen.

Die Möglichkeit zur Stellungnahme bei der BNetzA kann über folgenden Link in Anspruch genommen werden:

Bundesnetzagentur - Presse - Festlegungsverfahren zur "Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028"

Weitere Informationen:

www.bundesnetzagentur.de (Pressemitteilung)
www.bundesnetzagentur.de (Festlegungsentwurf)

02.06.2025