Bundesrat stoppt Änderungen im Straßenverkehrsrecht

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Die vom Bundestag zwischenzeitlich beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz (StVG) erhielten am 24. November 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es ist enttäuschend, dass selbst die vorgelegten nur kleinteiligen Änderungen von StVG und StVO zugunsten erweiterter Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden damit vorerst nicht umgesetzt werden.

Ziel der geplanten Änderungen im StVG war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können. Dies wäre eine wichtige Grundlage gewesen, um künftig auf Basis der neuen Ziele zusätzliche verkehrliche Maßnahmen in den Kommunen ergreifen zu können. Auf Basis des StVG hätte direkt eine Änderung der StVO im Bundesrat beschlossen werden sollen. Im Verordnungsentwurf war unter anderem vorgesehen, in weiteren einzelnen Ausnahmefällen Tempo 30 anordnen zu können, bspw. vor Spielplätzen. Die Abstimmung über die StVO wurde jedoch im Plenum des Bundesrats nach dem Scheitern des StVG von der Tagesordnung abgesetzt. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.

Anmerkung:

Die Ablehnung im Bundesrat ist enttäuschend. Die Städte und Gemeinden erwarten seit langem mehr Entscheidungsspielräume vor Ort, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Mobilitätswende zu unterstützen. Ob Tempo 30 an Schulwegen oder die Einrichtung von Fußgängerüberwegen: vieles, was vor Ort gewünscht und im Sinne lebenswerter Kommunen und präventiv ausgerichteter Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit notwendig ist, wird durch das veraltete Straßenverkehrsrecht verhindert. Dabei geht es nicht um flächendeckendes Tempo 30 oder eine Verbannung von Autos aus den Städten, sondern um Möglichkeiten in den Kommunen, die Verkehrsverhältnisse vor Ort passend zu regeln im Interesse von mehr Lebensqualität. Eine Reform von StVG und StVO ist dazu längst überfällig. Vorhandene Zweifel am Gesetzentwurf müssen nun zwischen Bund und Ländern zeitnah ausgeräumt werden.

19.12.2023